Neutralleiter?


14.07.2021, 19:34

In einem Verteilernetz darf ich bei vierpoliger Ausführung den PEN Leiter mit dem halben Ausenleiterquerschnitt ausführen. Bei fünfpoliger Ausführung muss der Neutralleiter jedoch mit dem Ausenleiterquerschnitt ausgeführt werden. Der PEN Leiter erfüllt jedoch auch die Aufgabe des Neutralleiters wieso darf dieser jetzt abgemindert werden?

4 Antworten

Du darfst ab 35mm² halbieren da der Mindestquerschnitt dabei nicht unter 16mm² liegen darf => das geht erst ab 35mm².

Dass der N dabei nicht halbiert werden darf liegt daran, dass dieser Leiter betrieblich genutzt wird und der PE mehr oder weniger "Stand-By" ist oder als Ableiter von Filtern etc. dient. Daher ist er mit der Hälfte ausreichend.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Berufliche Erfahrung
RareDevil  15.07.2021, 08:31

In der Frage geht es um den PEN nicht um PE... PEN führt ebenfalls Betriebsströme... Dazu hab ich aber noch keine Quelle gefunden, dass es zulässig ist. Hab dafür auch viel zu wenig mit Niederspannungsnetzen bzw speziell auch TN-C-Netzen zu tun... Dürfte aber nur in wenigen Ausnahmen zugelassen sein, da eine Gefahr der Überlastung viel zu hoch ist...

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Gluglu  15.07.2021, 09:34
@RareDevil

Frag mich nicht wo das genau geschrieben steht aber es heißt, dass Du ab 25mm² halbieren, nicht aber unter 16mm² gehen darfst. Etwas dämlich denn "nicht unter 16mm²" geht halt erst ab 35mm²... daher hätten sie besser gleich 35mm² geschrieben :-)

Beim PEN ist es richtig: Der muß mit dem gleichen Querschnitt wie die Phasen herangerführt werden.

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RareDevil  15.07.2021, 10:45
@Gluglu

Beim PE gehe ich auch mit. Widerspreche ich nicht. Nur die Frage war ja zu PEN, deshalb meine Anmerkung 😊

Gerade stoße ich aber auf folgende Seite, wo die Rede von PE UND PEN ist:

LINK

Unter anderem auch:

Dieser Querschnitt darf nicht kleiner sein als der Querschnitt der Außenleiter, es sei denn:
der Bemessungswert einphasiger Lasten liegt unter 10 % der Gesamtlast und
der bei Normalbetrieb durch den Neutralleiter fließende I max ist kleiner als der für den gewählten Leiterquerschnitt zulässige Strom.

Ist also tatsächlich für PEN nicht grundsätzlich verboten. Wobei man dies ja auch nur für fest angeschlossene Anlagen vorher sehen kann, die immer den gleichen Lastbedarf haben.

Ich merke, ich hab zu wenig mit Niederspannung zu tun.. 😂

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Gluglu  15.07.2021, 10:58
@RareDevil

Der PEN ist nicht verboten denn wenn wir Anlagen bauen, haben wir in der Einspeisung zwar auch i.d.R. innerhalb Deutschlands den N dabei, aber keinen FI davor denn der wäre bei frequenzgeregelter Antriebstechnik der Plattschuß. Somit ist das letztlich auch nur eine PEN- Einspeisung mit eben einem zweiten Leiter auf PE: Der N.

Im Maschinenbau hat man, mit Ausnahme der Steckdosen, in die variable Geräte eingesteckt werden, meist auch keinen FI. Ein eingangsseitiger Fehler in einem Antriebsumrichter würde daher erst die Sicherung werfen, wenn der Auslösestrom erreicht wird.

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RareDevil  15.07.2021, 11:05
@Gluglu
Der PEN ist nicht verboten denn wenn wir Anlagen bauen...

Ich glaube, wir verständigen aneinander vorbei.. Dass der PEN nicht verboten ist, weiß ich. Haben wir selbst in Anlagen.

Aber die Reduzierung des PEN gegenüber den Außenleitern war ich mir nicht sicher. Und da meintest Du ja auch zuerst, der PEN muss den Querschnitt der Außenleiter haben.

Beim PEN ist es richtig: Der muß mit dem gleichen Querschnitt wie die Phasen herangerführt werden.

Was aber tatsächlich nicht sein muss, obwohl er Betriebsströme führt. Da gibt es Ausnahmeregelungen, die mir so für den PEN nicht bewusst waren. Kannte das bisher nur für den PE...

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so neutral ist der Neutralleiter eben doch nicht. Über ihn fließt ja der "Rückstrom" als Dauerstrom. Über den PEN (Schutzleiter) fließt nur dann Strom, wenn irgendwo eine Phase z.B. mit einem Metallgehäuse (das mit dem PEN verbundenen ist) in Berührung kommt. Schon ca. 30mA rechen dann, um einen FI auszulösen. Auch ohne Fehlerschutzschalter werden auch dünnere Drähte dafür sorgen, dass die Überstromsicherung auslöst, was aber auch von der Leitungslänge abhängt.

140Colin  19.10.2021, 20:43

Der Fragesteller schreibt vom PEN, also dem kombinierten PE- und N-Leiter im TN-C-Netz.

Was du hier über den PE schreibst (und mit PEN bezeichnest) wäre zwar aus meiner Sicht korrekt und gut erklärt, passt aber nicht ganz zur Fragestellung.

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Hallo

schon die Netzformen gelernt?

Also den PEN darf nur mit geringerem Querschnitt ausführen,

wenn beide Seiten der Verteilungen die dieser verbindet, vorschriftsmäßig geerdet sind.

In uralten TN-C-Hausnetz ist eine Mitführung des PEN nur mit gleichem Querschnitt erlaubt.

Ich glaube ein wenig Kontext würde helfen.

SarayV 
Fragesteller
 14.07.2021, 19:34

Die Frage wurde ergänzt :)

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