Neuer Kleinanzeigen Scam mit Bezahlfunktion?
Guten Abend liebe "Gute Frage"-Community,
Ich habe auf Kleinanzeigen ein Produkt für 190€ reingestellt, welches ein Interessent hat.
Diese Person hat direkt von Anfang an ein Angebot in höhe des oben genannten preises gesendet. Keine Frage zum Produkt außer ob es noch verfügbar ist. Ich habe die Bezahlfunktion von Kleinanzeigen noch nie zuvor benutzt.
Folgendes ist dann passiert:
Der Kunde will, dass ich eine Quittung des gekauften Produkts beilege, was grundsätzlich kein Problem darstellt. Jedoch würde auf der Quittung ja stehen, dass das Produkt bezahlt worden ist + Datum und Unterschrift. Das Geld ist ja aber jedoch noch nicht bei mir eingegangen. Kleinanzeigen behält es ja ein, bis das Produkt geliefert wurde. Meine Frage: Kann der Kunde das Geld zurückziehen, mit der Begründung das Produkt anderweitig bereits bezahlt zu haben, da er ja die Quittung besitzt? Oder kann er das Geld nicht zurückziehen, sobald das Produkt versendet wurde?? Habe wie gesagt die Funktion auf Kleinanzeigen nie verwendet, und möchte nicht einfach so eine Quittung ausstellen.
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank für die Hilfe!
Hier die Nachricht:
2 Antworten
Habe wie gesagt die Funktion auf Kleinanzeigen nie verwendet, und möchte nicht einfach so eine Quittung ausstellen.
Dann geh auf Nummer sicher und warte, bis die Zahlung bei dir eingegangen ist, erst dann kannst du die Quittung ausstellen.
Schreib auf die Quittung doch einfach:
"Bezahlmethode via Kleinanzeigen Bezahlfunktion."
Ich sehe nicht, inwiefern es durch die Quittung leichter gemacht werden könnte die Bezahlfunktion von Kleinanzeigen zu missbrauchen.
Auf einer Quittung steht drauf, dass ein produkt gezahlt wurde. Mit Unterschrift und dem heutigem Datum. Wenn er das Päckchen nun bekommt könnte er doch theoretisch kleinanzeigen support schreiben und sein einbehaltenes Geld zurückverlangen mit der begründung schon gezahlt zu haben + Beweis mit der Quittung.
Dann schreib eben nicht Quittung drauf, sondern Rechnung oder Kaufvertrag und halte darin fest, welcher Bezahlvorgang vereinbart ist.
Dann kann er sagen was er will, es stünde im Widerspruch zu dem was du dokumentiert hast. Und da euer Chat auch nicht anderes aussagt, hat der Käufer schlechte Karten.
Wie Kleinanzeigen in einem Fall entscheidet (in dem im übrigen auch du gefragt werden würdest) kann man nicht wissen. Die sind ja kein Gericht. Vor Gericht hattest du aber die besseren Chancen.
Im übrigen: Wenn der Käufer dich unbedingt betrügen will, dann braucht er dafür keine Quittung. Wenn dein Misstrauen so groß ist, dann verkaufe dich einfach nicht an ihn oder brstehe auf Barzahlung oder Banküberweisung.
Die Person hat ja gefragt, ob ich die Quittung einfach mitsenden kann. Soll ich diese einfach erst nach Versand des Päckchens und Zahlungseingang ausstellen? Per Brief oder Email oder sowas?