Nebenjob mit 15 Jahren wo und wie?

2 Antworten

Vielleicht mal Zeitungen liefern. Wilees hat recht.

Schlicht und ergreifend - als Vollzeitschüler/in gilt für Dich noch die Kinderarbeitsschutzverordnung :

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__1.html

§ 1 Beschäftigungsverbot

Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz und § 2 dieser Verordnung Ausnahmen vorsehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

Etwas anders sieht es ab 15 mit einem Ferienjob aus. Einen solchen darfst Du für 4 Wochen im Jahr ausüben.

dublehelix667 
Fragesteller
 24.03.2023, 10:05

Junge was ist los mit dir? Ich Frage wo und wie ich das machen kann und du erzählst mir irgendwas von Jugendarbeitsschutzgesetz.

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wilees  24.03.2023, 10:07
@dublehelix667

Ich informier(t)e Dich korrekterweise über die rechtlichen Voraussetzungen, an die sich Arbeitgeber zu halten haben! Und diese haben unter anderem die gesetzlichen Vorgaben des Jugenarbeitsschutzgesetzes, sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung zu befolgen.

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