NC = Abiturergebniss?

4 Antworten

Relevant ist der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses.

Aber ein NC von 2,6 bedeutet nicht, dass er mit einem Schnitt von 3,1 keine Chance hat. Der NC ist kein statischer Wert, streng genommen bedeutet Numerus Clausus erstmal nur begrenzte Anzahl (an Studienplätzen).

Der Notendurchschnitt, der dazu angegeben wird, ist der niedrigste Notendurchschnitt, der im laufenden Semester eine Zulassung für den Studiengang erhalten hat, eher eine Orientierung.

Bewirbt er sich jetzt gibt es diverse Möglichkeiten doch noch zugelassen zu werden.

Vielleicht bewerben sich für das kommende Semester deutlich weniger Studenten auf den Studienplatz, oder die Bewerber haben im Schnitt schlechtere Noten als im letzten Semester.

Dazu gibt es ein Nachrückverfahren und natürlich auch noch ein Losverfahren, bei dem er schlicht Glück haben könnte.

Wie, im Abschlusszeugnis 3,1 und in der Abiprüfung 1,7?
Also bei uns wird das Ergebnis der Abiturprüfungen (sind allerdings 5, keine Ahnung, wo er nur in 3 Fächern schreiben konnte) mit allen übrigen Noten aus der Oberstufe (11. und 12. Klasse) verrechnet. Daraus ergibt sich ein Notenschnitt, und dieser kann dann mit dem NC eines Studiengangs (an einer bestimmten Uni) abgeglichen werden. Der NC ist die Obergrenze, bis zu welcher man mit dem eigenen Abischnitt immatrikuliert werden kann (ohne Wartezeit und andere Zusatzqualifikationen).

Der NC ist die Obergrenze, bis zu welcher man mit dem eigenen Abischnitt immatrikuliert werden kann (ohne Wartezeit und andere Zusatzqualifikationen).

Nein. Der NC ist der letzte Notendurchschnitt, der im laufenden Semester über die Abiturbestenquote vergeben wurde.

Das ist lediglich ein Orientierungswert. Auch im nächsten Bewerbungsverfahren werden die Plätze, beginnend mit dem besten Notenschnitt, gefüllt. Egal ob der über oder unter dem NC des letzten Semesters liegt.

Man gibt diesen Wert deshalb zur Orientierung an, weil starke Schwankungen eher die Ausnahme sind.

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3,1 ist NC

  1. Ein NC sollte niemanden von einer Bewerbung abhalten.
  2. Es gibt keine vorgegebenen NC-Werte, die eine verbindliche und unverrückbare Grenze darstellen.
  3. Die veröffentlichten NC-Werte orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres. Sie sind bestenfalls eine Orientierung dafür, wie begehrt das Fach ist, sagen aber nichts darüber aus, mit welcher Abitur-Note man im Nachrückverfahren zum Zuge kommt.
  4. Eine Ablehnung in der ersten Auswahlrunde sagt nichts aus. Es ist gut möglich, dass man im ersten oder zweiten Nachrückverfahren zum Zuge kommt.

https://www.ich-will-wissen.de/fuer-eltern-und-lehrerinnen/studieren-in-halle/was-bedeutet-nc/

Wann hat er das Abi geschrieben?

Letztes Jahr. Wir haben aber keine Rückmeldung vom Studium erhalten

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