Nachweis für Erstehilfekurs bei Neuerwerb einer Fahrerlaubnisklasse?
Hallo, ich habe 2018 meinen Führerschein Klasse B gemacht. Nun möchte ich Klasse A machen und meine Fahrschule hat gesagt ich bräuchte nicht nochmal zum Erstehilfe kurs gehen. Nun habe ich Post von der Führerscheinstelle erhalten, dass ich den Nachweis einreichen soll.
Nach mehrmaligen anrufen habe ich folgende Infos herausgefunden:
Ich bin für Klasse A bei einer anderen Führerscheinstelle angemeldet (wegen Umzug) als bei Klasse B. Und meine aktuelle Führerscheinstelle kann den Nachweis nicht einsehen. Obwohl diese eine Kopie meines aktuellen Führerscheins (Ausstellungsdatum Februar 2018) erhalten haben. Dies bedeutet ja das ich bereits den Kurs gemacht haben muss.
Kann ich diesen Nachweis den ich damals im Original abgeben musste beantragen? Oder muss ich jetzt einen neues Erste Hilfe Kurs machen?
3 Antworten
Du könntest versuchen über die Führerscheinstelle, die für deinen Führerschein Klasse B zuständig war, eine beglaubigte Kopie zu bekommen oder darum zu bitten, dass man die Bescheinigung an die aktuelle Führerscheinstelle weiterleitet.
Das täte ich an deiner Stelle nicht, denn es hat sicherlich gute Gründe, weshalb z. B. "Betriebliche Ersthelfer" alle zwei Jahre zu einem Auffrischungskurs müssen...
In der Sache hat deine Fahrschule Recht, denn dein Erstehilfekurs ist lebenslang (nicht lebenslänglich, das gilt im Knast ;-) - gültig.
Aber sieh es bitte mal so, du bist verpflichtet Hilfe zu leisten und in den mittlerweile sieben Jahren wirst du nicht mehr so ganz im Thema sein.
Mache doch bitte einfach nochmal einen Erstehilfekurs, denn dann wirst du dich im Fall der Fälle viel sicherer fühlen.
Diesmal lässt du dir jedoch von der Bescheinigung beglaubigte Kopien machen - die gelten wie ein Original - dann hast du etwas in der Hand wenn du es mal brauchst.
Schon jetzt viel Erfolg beim Führerschein und liebe Grüße
Obwohl diese eine Kopie meines aktuellen Führerscheins (Ausstellungsdatum Februar 2018) erhalten haben. Dies bedeutet ja das ich bereits den Kurs gemacht haben muss.
Nicht zwingend.
Bis zum 21. Oktober 2017 wurden übergangsweise noch die Kurse über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort akzeptiert, siehe ehemalige Fassung des §76 FeV: https://www.buzer.de/gesetz/9545/al69793-0.htm
Bei einem Ausstellungsdatum von Februar 2018 hast du deine Antragsunterlagen inkl Kursbescheinigung möglicherweise noch vor Oktober 2017 abgegeben.
Bei welcher Stelle bzw. Organisation hast Du denn den Kurs absolviert?
Dort könntest Du ja eine Zweitschrift beantragen. Könnte natürlich mit einer Bearbeitungsgebühr einhergehen.
Das ist schlecht, kann aber passieren.
Wahrscheinlich ist Dein Original gar nicht mehr existent. Möglicherweise ein scann. Oder nur ein Haken in einer Akte.
Muss denn nicht auch das Datum der Ausstellung in irgendwelchen Grenzen sein. Da hab ich keine Ahnung.
ich kann weder über meine alte Fahrschule noch über Google herausfinden wer das gemacht hatte