Nachholtest?

1 Antwort

Das hängt ganz vom Lehrer ab. Wenn er der Meinung ist, dass du so selten da warst, dass er nicht genügend "kleine" Noten (mündliche Noten + Stegreifaufgabe) von dir machen konnte, KANN (nicht "muss") er eine Ersatzprüfung ansetzen, in der du über den ganzen Stoff geprüft wird. Es gibt dafür keine genauen Kriterien.

Geregelt ist das in §22 der Realschulordnung. Dort steht:

(2)....2Eine Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem Fach wegen der Versäumnisse der Schülerin oder des Schülers keine hinreichenden kleinen Leistungsnachweise vorliegen.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-22

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ok danke für die Information👍

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@TimObermueller

Noch ein kleiner Nachtrag: Da eine Ersatzprüfung nur einmal im Schuljahr stattfinden kann, wird sie in der Regel erst am Ende angesetzt und nicht schon jetzt vor dem Halbjahreszeugnis. Es bleibt dem Lehrer ja noch ein ganzes Halbjahr, um Noten zu erheben. Im Halbjahreszeugnis kann auch der Vermerk stehen, dass ein Fach gar nicht benotet wird oder die Note nicht ausagekräftig ist, weil zu wenig Leistungen erhoben wurde. Es ist ja nur ein Zwischenstandsbericht. Was zählt, ist nur das Zeugnis am Ende des Jahres.

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