nach reklamation bekomme ich nicht den vollen kaufpreis. normal?
habe vor 2 jahren bei samsung einen fernseher gekauft. nach 2 monaten die erste reklamation, weil er einfach ausgeht. 1,5 jahre und 4 reperaturen später hatte ich immer noch das gleiche problem. da ich immer noch voll in der garantiephase war sollte nach absprache mit dem händler das gerät einschicken. nach 4 monaten das ergebnis. samsung erstattet mir die hälfte des kaufpreises. die begründung ist folgende: der nutzungswert wurde von der eigentliche kaufsumme abgezogen. ich hätte das gerät ja 1,5 jahre benutzt und daher....der händler schreibt mir, dass er damit nicht einverstanden war und deshalb einen anwalt eingeschaltet hatte. angeblich hat der anwalt bei samsung nichts herausschlagen können. ich finde ich habe im recht, wenn ich behaupte, dass ich recht auf meine volle kaufsumme habe. schliesslich gibt es nicht umsonst eine garantie. lasst mir eure meinung da, wie ich am besten jetzt vorgehen soll. danke ihr lieben
2 Antworten
ich finde ich habe im recht, wenn ich behaupte, dass ich recht auf meine volle kaufsumme habe.
Nein, hast Du nicht, da Du den Fernseher ja benutzt hast, er also nicht mehr neu und deswegen weniger wert ist. Das ist, meine ich, sogar entweder irgendwo im BGB geregelt oder aber gültige Rechtsprechung.
schliesslich gibt es nicht umsonst eine garantie.
Du meinst Gewährleistung (so heißt das richtig). Das heißt aber nicht, dass Du nach anderthalb Jahren noch den vollen Kaufpreis zurückerhältst. Du hast eigentlich viel zu lange gewartet. Nachbesserung (Reparatur) ist das Erste, Du musst dem Verkäufer/Hersteller eine angemessene Zeit dafür lassen. Vier Versuche musst Du allerdings auch wieder nicht hinnehmen, spätestens nach dem zweiten Versuch hättest Du einen Umtausch oder eine Rückabwicklung des Kaufs verlangen sollen (müssen).
wie ich am besten jetzt vorgehen soll.
Wenn Du eine REchtsschutzversicherung hast, ruf die an und frage, wie sie die Aussichten einer Klage sehen (ich behauote, eher schlecht), ansonsten: Nimm das Geld, ärgere Dich ein bischen, und kauf DIr einen anderen Fernseher. Was Dein Hänlder noch versuchen könnte, wäre ein Erstzgerät (also Umtausch) von Samsung zu bekommen.
Lieder ist es so: Der Lieferant kann einen "angemessenen Betrag" für die Nutzung abziehen. Die Frage ist hier eher, was ist angemessen.