Nach Klage auf Vergleich geeinigt- wie läuft das jetzt mit den Gerichtskosten?

6 Antworten

Kostenausgleichsverfahren § 106 ZPO.

Jede Partei meldet über ihre Anwälte alle Verfahrenskosten zum Zwecke der Kostenausgleichung an; das ist eine Berechnung, die der zuständige Rechtspfleger vornimmt. Für Euch wird es bei einer Quote von 69:31 zu einem Erstattungsanspruch durch den Gegner kommen.

Warum fragst du nicht deinen Anwalt?

frauschmidt123 
Fragesteller
 23.05.2014, 12:13

Weil die nicht erreichbar ist.

Also, das kann aber kein Schreiben sein, was da angeflattert kommt. Es wird eine gerichtliche Entscheidung sein, oder? Und wenn denn dort nichts von Gerichtskostenbeihilfe (oder eben in anderen Entscheidungen/Verfügungen) entschieden wurde, habt Ihr diese Kosten persönlich zu wuppen. Alles eigentlich ganz einfach.

frauschmidt123 
Fragesteller
 23.05.2014, 10:32

Das ist ein aussergerichtlicher Vergleich den meine Anwältin mit dem Beklagten ausgehandelt hat. Der Gerichtstermin wurde daher abgesagt.

KHSchindelar  08.07.2018, 16:12
@frauschmidt123

Über die Kostenfrage wurde nichts in den Vergleich aufgenommen ?

Dann hat einer der Anwälte geschlafen.

Wir haben aber alles über Prozesskostenhilfe laufen weil wir nicht genug Geld haben. Aber wie ist das jetzt bei diesen Kosten? Deckt das die Prozesskostenhilfe ab? Weil sonst haben wir ja gar nix von unserem erkämpften Geld weil es komplett für die Gerichtskosten drauf geht.

Deswegen ist es besser, wenn man sich nicht auf eine Vergleich einlässt, wenn die Chancen sehr hoch stehen, das man einen Prozess gewinnt. _______________________________________________________________

Schließen die Parteien einen Vergleich, in welchem die Partei, der Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, Kosten des Verfahrens übernimmt, muss sie die entsprechenden Gerichtskosten nur dann nicht zahlen, wenn der Vergleich einschließlich der Verteilung der Kosten von dem Gericht vorgeschlagen worden ist und das Gericht in seinem Vergleichsvorschlag ausdrücklich festgestellt hat, dass die Kostenregelung der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht

Quelle und weiteres zu Prozesskostenhilfe unter:

http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56776&_psmand=50

MfG

Johnny

Deckt das die Prozesskostenhilfe ab? Weil sonst haben wir ja gar nix von unserem erkämpften Geld weil es komplett für die Gerichtskosten drauf geht.

Was glaubt man wer die Gerichtskosten über die PKH trägt ? Richtig , der Steuerzahler.

Sie bekommen ja 69% des erstrittenen Betrages und können, müssen dann die Gerichtskosten und Anwalt zahlen. Ohnehin müssen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältrnisse kurz vor Ablauf der Verjährung darlegen und zahlen spätestens dann wenn Geld vorhanden ist.

frauschmidt123 
Fragesteller
 23.05.2014, 10:20

Wenn wir Gerichtskosten und Anwalt zahlen ist das Geld komplett weg und wir haben Schulden. Wo ist da der Sinn? Dann hätten wir dem das uns zustehende Geld ja gleich schenken können.

werbon  23.05.2014, 11:09
@frauschmidt123

Der Sinn von PKH ist denen einen Prozeß zu ermöglichen die kein Geld haben. Diese Hilfe wird entweder mit oder ohne Ratenzahlung gewährt. Wenn aber Guthaben vorhanden ist wird das in die Berechnung mit einfließen. Und das ist doch wo gerechtfertigt, schließlich ist die PKH kein Geschenk der Steuerzahler. Es ist mein unser Geld. Darüber sollte man sich mal im Klaren sein und nicht jammern da geht mein erstrittener Betrag drauf.

frauschmidt123 
Fragesteller
 23.05.2014, 12:15
@werbon

Also in Zukunft nicht mehr klagen und den Schuldigen so davon kommen lassen.....toll...wir haben dann jetzt Schulden dadurch dass wir unser Recht wollten.