Muss man sich das gefallen lassen (Streit auf der Arbeit)?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist halt ein Missverständnis, nehm dir das nicht so zu herzen, aber dein Chef Ausbilder oder wer auch immer hätte das in einem anderen Ton sagen können. Aber so ist das auf vielen Arbeitsstellen.

Klär das mit DEINEM Ausbilder ab, wie du in Zukunft damit umgehen sollst, wenn du nach einer Arbeitsunfähigkeit wieder zurück bist. Normalerweise sollte das ausreichen, wenn du dich bei deinem direkten Vorgesetzten zurück meldest. Was hast du mit der Ausbilderin der anderen Azubi zu tun?

Kopfschmerzen13 
Fragesteller
 22.03.2022, 11:54

Hab mit ihr nichts zu tun aber sie meinte die andere Azubi hätte was anderes machen können anstatt meine Aufgaben.

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DerHans  22.03.2022, 11:55
@Kopfschmerzen13

Dann hat sie ja etwas zusätzlich gelernt. Da sollte sie dir doch dankbar sein.

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Die Dame musste deine Arbeit erledigen, weil sie davon ausgehen musste, dass du nicht da bist.

Ist doch irgendwie verständlich, dass sie sauer ist.

Nächstes Mal sagst du ordentlich Bescheid und alles ist gut.

Man meldet sich beim Betrieb krank und geht zum Arzt, der dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Darin steht, wie lange man "krank" ist.

Geht man nicht zum Arzt, muss man sich auch rechtzeitig wieder gesund melden.

Du wurdest also zu Recht angemeckert.

Kopfschmerzen13 
Fragesteller
 22.03.2022, 11:50

Ich hatte ein Attest für 1 Tag aber wenn ich noch krank wäre hätte ich mich wieder gemeldet. (Wir machens so dass man sich täglich meldet wenn man krank ist.)

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Ich denke die Verantwortliche Ausbilderin kann nichts dafür , wenn du mehrere Schwierigkeiten hast war es ihr wohlmöglich zu viel . Du solltest jetzt nicht die Dame darauf ansprechen , da gibt es nur noch mehr Ärger . Mit solche schadenfrohen Menschen sollte man nicht reden . Du hast dich entschuldigt , jeder macht Fehler . Melde dich nächstes mal und schau darauf das nichts mehr passiert . Es ist nicht gerecht , aber was andererseits kannst du kaum machen .