Muss man nach dem Arbeitsbeginn das Einstiegsgeld und Fahrgeld das man vom Jobcenter bekommen hat wieder zurückzahlen?

4 Antworten

Nein musst du nicht zurückzahlen, da es sich hier um Sonderleitungen aus dem Vermittlungsbudget handelt, dies ist eine Kann aber keine gesetzlich zustehende Leistung, kann, muss aber nicht gezahlt werden.

Was du dann evtl.zurückzahlen musst sind evtl.zu Unrecht bezogene Leistungen.

Das wäre z.B. dann der Fall wenn du z.B. im September eine Beschäftigung aufnimmst, aber Ende September nochmal dein volles ALG - 2 für Oktober bekommen würdest und zusätzlich dann ( Zuflussprinzip ) im September dann noch deinen Lohn aus diesem Monat aufs Konto bekommen würdest.

Dann müsstest du das anrechenbare Einkommen bzw.max. dein volles ALG - 2 für September zurückzahlen, was nicht der Fall wäre, würdest du deinen Lohn aus September dann erst im Oktober aufs Konto bekommen.

Das Einstiegsgeld muß nicht zurückgezahlt werden, es sei denn es wäre darlehensweise eine höhere Förderung, als gesetzlich vorgesehen, bewilligt worden - das steht dann aber auch in dem Bescheid - analog gilt das auch für die Fahrtkosten...

Nein was man unter bestimmten umständen zurückzahlen müsste wäre das letzte alg 2 wen man am ultimo und nicht am ersten sein lohn bekommt!

Das steht im Bescheid drin. Steht da das Wort "darlehensweise" dann ja.

Ansonsten ist es eine einmalige Förderung, die nicht zurück zu zahlen ist.

international34 
Fragesteller
 21.08.2019, 02:03

Muss mal gucken. Im Google steht drin, dass es nicht zurückgezahlt werden muss doch manche behaupten das Gegenteil. Mal schauen Alter

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international34 
Fragesteller
 21.08.2019, 02:26
@Dea2019

Also das Wort darlehensweise kommt zwar nicht vor, aber ich hab trotzdem ein komisches Gefühl

Die Leute schreiben in Foren so Paragrafen und so...

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