Muss man beim Vorstellungsgespräch sagen das man Schwanger ist?
Hallo, ich stecke in einer echt schwierigen Situation...
Habe vorkurzem meine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement erfolgreich abgeschlossen und noch in der Prüfungszeit festgestellt das ich Schwanger bin. Derzeitig bin ich arbeitslos und es ist echt wenig, habe mich auf eine neue Stelle beworben. Mir wurde ein Arbeitsvertrag angeboten, 6 Monate Probezeit. Bin in der 11. Woche ssw und wenn ich anfange bin ich in der 13.Woche... Weiss halt auch nicht wann man ein Bauch sieht?
Würde ich trz Probezeit Mutterschaftsgeld bekommen?
Was würdet ihr machen?
11 Antworten
Du musst nichts sagen u genießt den.vollen Mutterschutz.
Der Bauch wird kaum zu sehen sein, eher gar nicht^^
Du schreibst, die Stelle ist auf ein Jahr befristet. Die suchen also jemanden für einen festen Zeitraum, am Ende sogar um einen Ausfall zu kompensieren.
Nun bist du schwanger und könntest gar nicht die volle Zeit zur Verfügung stehen.
Ich persönlich würde da schon aus moralischen Gründen sagen, was Sache ist, statt den potenziellen Arbeitgeber von vornherein anzulügen. Dabei käme zumindest ICH mir schäbig vor, aus Sicht des AG ist es schlicht eine Unverschämtheit.
Nein, es geht um keinen Aufall... Jeder bekommt einen befristeten Arbeitsvertrag. Es sind über 600 Mitarbeiter die den selben Job machen, wie ich.
Nein, du musst so etwas ei einem Vorstellungsgespräch niemanden auf die Nase binden.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, auch für Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte. Frauen haben allerdings die Pflicht, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren, "und zwar möglichst unverzüglich", erklärte Haußmann.
Das stimmt nicht. Es gibt keine Mitteilungspflicht. IM Gesetz steht neu ein "soll". "2018 wurde das sogar noch genauer formuliert https://www.ra-jannack.de/arbeitsrecht/mutterschutz/mitteilungspflicht/
Im Vorstellungs/Einstellungsgespräch musst du nichts davon sagen. Wenn du den Arbeitsvertrag unterschrieben hats, dann spätestens musst du es sagen, zum Schutz deines ungeboren Kindes.
Du kannst wegen der Schwangerschaft nicht entlassen werden, auch nicht in der Probezeit. Mutterschaftsgeld steht dir dann zu, wenn du zum Beginn der Schutzfrist noch in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehst.
Sie wäre dumm, es zu verschweigen, immerhin geht es um ein ungeborenes Leben. Der Arbeitgeber macht eine Gefährdungsbeurteilung, dass dient dem Schutz von Mutter und Kind.
Das ist richtig; trotzdem besteht keine gesetzliche (!) Verpflichtung.
Nein, auch dann besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Die entsprechende Bestimmung des Mutterschutzgesetzes ist eine "Soll"-Bestimmung.
Selbstverständlich aber muss der Arbeitgeber informeirt werden, wenn die Art der Tätigkeit eine Gefahr für die Schwangere und das Kind bedeuten würde - und wenn die Arbeitnehmerin die Schutzfunktionen beanspruchen will.