Muss man beim Seketariat Bescheid sagen, wenn man die Schule vorzeitig verlässt?

6 Antworten

Es wäre besser, ihn abzumelden - entweder bei seinem Lehrer oder eben im Sekretariat. Stell dir mal vor, wenn er einfach so verschwindet und die ganze Schule sich dann auf die Suche nach ihm machen muss???


Goldenrplid 
Fragesteller
 31.10.2021, 19:36

Deine Antwort sieht ja ganz anders aus als die anderenn, woher nimmst du dein wissen?

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Traveller5712  31.10.2021, 19:51
@Goldenrplid

Gesunder Menschenverstand ... überleg' doch mal selbst:

Du bist Lehrer in einer Klasse - und nach der kleinen Pause ist plötzlich ein Platz leer. Kein Kind weiss, wo der Schüler ist, welcher auf diesem Platz ist. Vor der Pause hat man ihn gesehen (und bemerkt, dass es ihm schlecht ging) und seit der Pause hat ihn keiner mehr gesehen - ausser einem Schüler, der glaubt, gesehen zu haben, wie das Kind mit einer fremden Frau das Gebäude verlassen hat.

Frage: Was tust Du?

Meine Antwort: Ich frage zuerst beim Sek. nach ob diese etwas wissen. Die wissen von nichts. Dann durchsuche ich auf die Schnelle alle Toiletten - und finde niemanden. Dann lasse ich das Sek. bei dem Kind zuhause anrufen. Dort nimmt niemand ab (weil der ABholer gerade mit dem Kind beim Arzt ist). Das Sek. erreicht die Mutter auf der Arbeit - welche nichts daovn weiss, dass ihr Kind nicht mehr in der Schule ist.

Frage: Was tust Du jetzt?

Du kannst die Schule durchsuchen (lassen). Du kannst die Polizei anrufen und das Verschwinden eines Kindes melden. Und das waren alle Deine Optionen.

... nur dass mittlewrweile das ganze Lehrerkollegium in Panik ist und die Kinder möglicherweise auch, weil das alles nicht unbedingt unbemerkt bleibt.

Ja klar reicht es, eine Entschuldigung nachzuliefern. Aber man kann doch nicht ein Kind einfach so von der Schule abholen, ohne dass irgendjemand davon weiss? Wenn es dumm läuft, ermittelt dann die Kripo wegen Verdacht auf Kidnesentführung - und das nur, weil die Schwester mit dem Bruder beim Arzt ist.

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Goldenrplid 
Fragesteller
 31.10.2021, 20:04
@Traveller5712

Sicher das soetwas normalerweise bei einen 17 jährigen Schüler ,ohne Schulpflicht in der Sekundarstufe 2 passiert?

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Traveller5712  31.10.2021, 20:05
@Goldenrplid

Auch ein 17-jähriger Schüler ist ein Schutzbefohlener. Auch für ihn gilt die Fürsorgepflicht der Schule.

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Das frühere Entfernen vom Unterricht muss dokumentiert werden. Entweder geschieht es durch die Lehrkraft, bei der man sich abgemeldet hat, im Klassenbuch oder durch das Sekretariat.

Im Falle eines Notfalls (Feuer, Amok) gibt es sonst Probleme. Wenn ein Schüler undokumentiert fehlt, wird u.U. davon ausgegangen, dass er sich z.B. noch im brennenden Schulgebäude befindet. Die Feuerwehrleute müssen also nochmal rein und nach dir suchen, wobei sie ihr Leben gefährden.

also eigentlich muss man sich im Seki abmelden. also bei uns an der Schule zumindestens. aber ich denke, wenn er sich zumindestens bei seinem Lehrer abgemeldet hat müsste das auch reichen. also ich denk, sie werden ihm schon nicht den Kopf abreisen. aber ne entschuldigung ist auf jeden fall wichtig

Hey,

Das handelt jede Schule individuell. In der Regel kann man eine Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten nachreichen. Einfach bei der Schule nachfragen.

LG

Du solltest Dich auch schlecht fühlen. Er hätte sich abmelden müssen. Da die Schule die Aufsichtspflicht hat, muss sie wissen, wo er ist. Bei uns hätte der Lehrer es gemeldet und das Sekretariat hätte bei Euch angerufen, wo Dein Bruder ist. Denn er hätte ja auch auf dem Heimweg verunglücken können.


Goldenrplid 
Fragesteller
 31.10.2021, 21:14

Nein alles gut, ich fühle mich nicht schlecht. 1. es ist nichts schlechtes passiert und scheinbar ist es meist so. Die Lehrerin hat auch per Email geschrieben das alle gut sei und wir uns keinen Stress deswegen machen müssen. Scheinbar bist du auf einer religiösen schule ,diese sind ja meist etwas außergewöhnlich, mein Bruder ist es aber nicht. Die Schule ist zwar Streng , aber es geht um Bildung und Erziehung und nicht um Ideologien oder ähnliches. Sie lernen sich frei zu entfalten und ein vollwertiges Teil der Gesellschaft zu werden.

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salome77  01.11.2021, 04:40
@Goldenrplid

Das hat nichts mit Schule in freier Trägerschaft oder staatlicher Schule zu tun, mit Schule in kirchlicher Trägerschaft erst recht nicht, sondern es ist eine Frage nach der Aufsichtspflicht und eine versicherungstechnische Frage. Wenn die an der Schule Deines Bruders so lax gehandhabt wird, dann ist das so.
Zu Deinen Vorurteilen von Schulen in kirchlicher Trägerschaft sag ich lieber nichts.

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