Muss man bei einer USPS First Class Package International Lieferung angst um den Zoll haben?
Hallöchen,
ich würde mir gerne ein Produkt aus den USA bestellen. Das Produkt kostet 70$ und der Versand per USPS First Class Package International kostet ebenfalls 23$. Nun zur eigentlichen Frage: muss ich irgendwelche Zollgebühren-/kosten bezahlen wenn ich das Produkt bestelle?
liebe grüße
7 Antworten
Zur Zeit ist der internationale Versand sehr eingeschränkt.
Alle ankommenden Sendungen werden Zolltechnisch erfasst:
Hier der Link zum Selbst-Ausrechnen:
Wenn das Produkt von einer gewerblichen Adresse kommt ist es keine Geschenksendung und kann auch nicht so deklariert werden
Die Sendung ist Zollfrei. Weil der Wert aber über 22€ ist musst du die Einsatzumfuhrsteuer zahlen welche in den meisten Fällen 19% beträgt.
Jedwede Art von Premium- oder Priorityversand etc. interessiert den deutschen Zoll grundsätzlich nur insoweit, als durch den höheren Versandpreis die Abgaben steigen.
Bei der Sendung fallen 7 bzw. 19% Einfuhrumsatzsteuer an und wenn nicht gerade verbrauchsteuerpflichtige Waren eingeführt werden, war es das danach.
Das ist falsch. Meist wird das Porto nicht mit eingerechnet, sofern es nicht auf der Rechnung steht. Meist steht das Porto eben nicht auf der Rechnung.
Die Versandkosten sind zwangsläufiger Bestandteil des Zollwerts nach Art. 71 UZK.
Falsch. Hier fällt ja auch garkein Zoll an. Auch ist das von dir genannte Gesetz für Unternehmer, nicht für Privatpersonen.
Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Bei privaten Internetbestellungen zu nicht kommerziellen Zwecken ist zu beachten, dass eine Zollanmeldung stets sämtliche steuererheblichen Angaben umfassen muss. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, werden diese mit in die Berechnung des Zollwerts einbezogen.
Diese Gebühren stehen eben meist nicht auf der Rechnung. Und fallen eben nur auf den Zollwert an, nachdem diese Sendung nicht verzollt wird, werden diese also nicht angerechnet.
Der UZK gilt unionsweit und für jeden, der mit dem Zoll zu tun hat, Privatperson hin oder her.
Was "in Rechnung stellen" bedeutet, sollte eigentlich klar sein: wenn man Versand bezahlt, hat man den mit anzugeben, ob der nun auf einer Rechnung steht oder nicht. Passend dazu verweise ich auf § 370 AO.
Der UZK ist hier sehr relevant - § 21 II UStG - die Einfuhrumsatzsteuer wird nach den Vorschriften des Unionsrechts berechnet.
Was meinst du mit Angst?
Einfuhrabgaben fallen bei Warensendungen aus Drittstaaten an.
Zölle fallen bei Warensendungen erst ab einem Warenwert (Preis + Versandkosten) von 150,00€ an.
Ab einem Warenwert von 22,00€ wird jedoch Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese beträgt entweder 7 oder 19%, je nachdem was du bestellt hast.
Das heißt für deinen Fall würde auf den Gesamtwert von $93,00 EUSt erhoben werden. Die Umrechnung erfolgt bei der Abfertigung.
Die Zahlung der Einfuhrabgaben übernimmt entweder das Versandunternehmen (bei USPS ist es normalerweise die Deutsche Post AG oder DHL). Dann zahlst du dem Zusteller die Abgaben + Bearbeitungsgebühr. Andere Möglichkeit ist, du verzichtest auf die postalische Verzollung (verzichtest dabei auch auf die Bearbeitungsgebühr) und bezahlst die Abgaben bei der Abholung des Pakets in deinem örtlichen Zollamt.
es handelt sich um eine Hose. Wenn ich das richtig verstanden habe, zahle ich also diese Bearbeitungsgebühr an den Postboten, der mir meine Hose zustellt mit Bargeld?
Mfg
Jep- ausser der Zoll möchte reinschauen, dann gehts günstig nur übers Zollamt
Wenn du etwas aus einem Drittland in das Zollgebiet einführst, musst du selbstverständlich die EUSt zahlen.
Da kommst du nicht drumrum
Achso okay. Und wie genau zahle ich das dann? Also ich bezahlen das Produkt mit Paypal (falls das irgendwie weiterhilft)