Muss im HAK TN-C auf TN-C-S umgeändert werden?

1 Antwort

Das kommt auf den Sanierungsumfang, die Möglichkeiten und auch auf die Vorgaben des Ortsnetzbetreiber an.

Wenn die Zählerverteilung neu kommt, und der Betreiber vorsieht, dass die Aufteilung dann zwingend im HAK (nach aktueller Norm) vorzusehen ist, muss die Zuleitung gegen 5adrig ausgetauscht werden und mit erneuert werden. Wenn der Betreiber mit dem Erhalt einer 4adrigen Zuleitung einverstanden ist und zustimmt, die Aufteilung erst in der Zählerverteilung vorzunehmen, dann kann die TN-C bis zum Zählerschrank bleiben. Nach aktueller Vorgabe ist die Aufteilung auf jeden Fall vorzugsweise im HAK vorzunehmen.