Muss ich zahlen als azubi?

5 Antworten

Bei Kassendifferenzen ist die Haftung im Arbeitsrecht klar geregelt: Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Risiko für Verluste durch Kassendifferenzen. Es sei denn, der Mitarbeiter hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
(...)
Bei normalen Fehlern im hektischen Arbeitsalltag bleibt die Haftung meist beim Arbeitgeber. Alltägliche Fehler wie zu viel oder zu wenig Wechselgeld, falsches Nachzählen des Bargelds am Ende des Tages oder Tippfehler in der Kasse gehören zum normalen Geschäftsrisiko und sind im Kassenbetrieb fast unvermeidlich. 

https://gastrosoft.de/kassendifferenz/#:~:text=Schuldige%20bei%20Kassendifferenz%3A%20Wer%20muss,grob%20fahrl%C3%A4ssig%20oder%20vors%C3%A4tzlich%20gehandelt.


Inkognito-Nutzer   29.10.2024, 14:25

ich arbeite nicht im Einzelhandel weshalb bei uns alles stimmen muss.. wir dürfen die Kasse nicht mit minus schließen.. zählt das dann trotzdem?

baumfrosch25  29.10.2024, 14:27
@Inkognito-Beitragsersteller

Der Beitrag bezieht sich nicht ausschließlich auf den Einzelhandel - ich würde sagen, dass es keine Rolle spielt, wo die Kasse steht. Aber das ist nur meine Vermutung.

Wenn du nicht im Einzelhandel arbeitest, wo denn dann? Ich kann es dir nur aus Sicht des Einzelhandels sagen und wie es bei uns früher geregelt war: bis 20 Euro war alles "ok" - nicht toll, aber es war ok (also 20 Diff plus oder Minus). Alles darüber hinaus wurde kleinlichst geprüft und genau geguckt, wo es herkommt. Zahlen mussten wir nie. Aber du kannst dir denken, dass es bei mehr als einmal bei einer hohen Diff (Gespräche etc) sicher nicht noch ein zweites Mal passiert. Denke, sowas wird demnächst eh wegfallen - siehe Selbstbedienerkassen etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Networker im Bereich Gesundheit & Fitness

Inkognito-Nutzer   29.10.2024, 15:50

Arbeite an der Rezeption, muss Gäste einchecken und abkassieren jeden Tag..

Du musst nur selbst zahlen wenn dir ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, ansonsten nicht.

Selbst wenn du kein Azubi wärest, müsstest du nicht dafür aufkommen. Bitte lasse dich auch in der Berufsschule nochmal über deine Rechte und Pflichten aufklären.

nicht richtig auf den Betrag geschaut habe

Bei Differenzen IMMER Minimum ein zweites Mal zählen.

Der AG muss Dir nachweisen, dass Du die Differenz zu verantworten hast. Kann er das, bist Du zahlungsverpflichtet.

Allerdings ist es fraglich, ob Dir der AG da zu viel zugemutet hat, denn Du bist in der Ausbildung (und gibst leider kein Alter oder Lehrjahr an).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umschulung zum Kfm im Gesundheitswesen erfolgreich

ArniD  29.10.2024, 14:44

Nein, es besteht keine Pflicht zum Ausgleich bei Kassendifferenzen. Eine Ausnahme besteht wenn es Mankogeld gibt, dann werden sowohl Plus als auch Minus darüber ausgeglichen.