Muss ich nach 2 Jahren Geld zurück zahlen?

3 Antworten

Falls tatsächlich versehentlich mehr Lohn gezahlt wurde als vertraglich geschuldet ist der dem Grunde nach zurück zu zahlen. Das muss der Arbeitgeber aber nachweisen. Er hätte dir auch die lohnabrechnungen geben müssen. Schwarz beschäftigt wurdest du aber nicht?

Falls im vertrag keine Kürzeren Ausschlussfristen bestimmt sind, wäre der Anspruch auch noch nicht verjährt. Gibt es einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Ggf Tarifvertrag?

Da du das Geld aber wohl für den laufenden Lebensunterhalt ausgegeben hast, könntest du m.e. die einrede der entreicherung geltend machen und musst das Geld dann nicht zurück zahlen.

Ich würde erstmal abwarten, bis der AG den Anspruch vernünftig nachweist. Dann kann man weiter sehen

Wie ist hier die Rechtslage?

Dass die "Chefin" mal gaaanz kleine Brötchen backen sollte um nicht wegen Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung dran zu sein.

Grundsätzlich ist es aber so, dass wenn der Anspruch berechtigt ist, auch zurückgezahlt werden muss. Das kann jedoch schwierig werden wenn es keine Beweise durch zb. Gehaltsnachweise o.ä. gibt.

Sagen kann man viel. Vor Gericht zählen Fakten und Tatsachen in Form von Beweisen.

Kommt drauf an, ob der Anspruch berechtigt ist.

Falls ja, musst du das Geld zurückzahlen.