Muss ich meine Ex-Frau nach 10 Wochen nochmal in die Wohnung lassen?

8 Antworten

Nein, du musst sie dafür nicht in die Wohnung lassen,sie soll mit dir nen Termin machen und dann gibst du ihr die Sachen raus, fertig aus.

BenniXYZ  12.11.2021, 23:10

Ja und er soll sich alles protokollieren lassen. Auch das sie nun keine weiteren Forderungen hat.

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Das sieht aber sehr nach Rosenkrieg aus! Tut mir leid, aber ich glaube Du wirst wohl nicht drumherum kommen einen Anwalt einzuschalten und alles weiter über ihn abzuwickeln. Ich an deiner Stelle würde das machen. Denn es wird wahrscheinlich eh auf eine Scheidung hinauslaufen. Hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Es geht halt auch darum das Du von jetzt an jeden weiteren Schriftverkehr/Austausch/Begegnung dokumentieren und belegen kannst. Auch würde ich sie nicht mehr ins Haus/Wohnung lassen ohne Anwesenheit von Zeugen oder eines Anwalts. Dazu bist Du übrigens auch in keinster Weise verpflichtet, sofern ihr keinen gemeinsamen Mietvertrag habt. Wie gesagt, man weiß ja nicht was ihr eventuell noch so alles einfällt.

Schau auch das sie Dir den Empfang der Sachen schriftlich bestätigt, nicht das sie dann auf einmal Amnesie hat und behauptet es würden Sache fehlen oder sonst was.

Alles Gute!

PS. Das mit den Zeugen ist halt auch immer so eine Sache. Kommt nicht selten vor das sie kalte Füße kriegen oder sich an nichts mehr erinnern können/wollen, wenn es zur Gerichtsvorladung kommt.

BenniXYZ  12.11.2021, 22:59

Scheidungen sind nicht versicherbar. Die Rechtsschutz wird nichts zahlen außer vielleicht eine Erstberatung. Kann man sich folglich sparen.

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JulietteLima  13.11.2021, 03:48
@BenniXYZ

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch Kosten rund um eine Scheidung. Dafür muss man vorher allerdings eine Ehe-Rechtsschutz Komponente zu der Privat-Rechtsschutzversicherung dazu buchen. Die ARAG (ohne hier Werbung machen zu wollen) bietet hier z.B. eine umfangreiche Kostendeckung.

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So weit ich weiß bist du nicht verpflichtet sie in die Wohnung zu lassen, nur ihr die Sachen auszuhändigen.

Falls es Streit gibt ob diese Sachen wirklich ihr gehören, solltest du zu einem Anwalt gehen.

Ich würde das davon abhängig machen, ob Sie tatsächlich einen Anspruch auf diese ganzen Dinge hat.

Wenn Nein, bleibt dir wohl nur der Gang zum Anwalt.

Rausgeben würde ich nur die Dinge die unstrittig ihr gehören.

Ob in die Wohnung lassen oder nicht musst du wissen. Übergeben würde ich die Sachen dann nur mit einem Zeugen und gegen Quittung.

Hilfreich wäre sicherlich auch eine Feststellung, dass diese Liste endgültig ist nichts mehr nachgefordert wird.

JulietteLima  12.11.2021, 19:37

So schaut's aus! Aber ich denke es wird wohl unumgänglich sein einen Anwalt einzuschalten, da es eh auf eine Scheidung hinauslaufen wird.

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Du musst sie nicht in die Wohnung lassen, ihr aber ihr Eigentum aushändigen. Pack die Sachen ein- im Beisein einer Person, fotografiert den Inhalt der Kartons, lass dir von der Person bestätigen, daß alles in den Kartons ist. Dann lass diese Person dabei sein, wenn sie kommt.

Das sollte reichen. Alles Gute- ich kenne das aus eigener Erfahrung und die Dokumentation war hilfreich, als er dann behauptete, Dinge nicht erhalten zu haben. Ich habe immer alles, was ich in einen Karton legen wollte fotografiert, dann den Karton von oben, meine Freundin hat jeden Kartoninhalt bestätigt, da sie dabei war.

Und der Familienrichter hat ihn ausgelacht, als er das vorgetragen hat und wir alles vorlegen konnten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Auer2214 
Fragesteller
 14.11.2021, 17:11

Ich habe soweit alles schon gepackt, sie will aber unbedingt in die Wohnung warum konnte sie mir keinen Grund sagen. Ich habe zu ihr gesagt du kannst die Sachen abholen ich würde sie vor die Tür oder in die Garage stellen möchte sie aber nicht???

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sassenach4u  15.11.2021, 17:39
@Auer2214

Dann soll sie konkret benennen, was der Grund dafür sein soll. Es ist deine Wohnung, sie ist ausgezogen- und hoffentlich auch schon umgemeldet. Das ist nämlich wichtig. Sonst hätte sie in der Tat das Recht in die Wohnung zu kommen, ggf. sogar mit Polizei. Denn wenn es noch ihre Meldeadresse ist, steht es ihr zu...

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