Muss ich in der Ausbildung putzen?
Ich bin Azubi im 2. Lehrjahr als Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement. Ich hatte generell immer die Aufgabe jeden Freitag das Büro zu staubsaugen und alle Mülleimer im Büro zu leeren, seit September haben wir einen zweiten Azubi und seit dem müssen wir Freitags zusätzlich die Theke putzen, den Wareneingang putzen, den Schulungsraum hinrichten, den Kaffeautomat (so ein Industriegerät, steht im Verkaufsraum wird von Kunden/Mitarbeitern genutzt) putzen von innen, Lager fegen und mit der Putzmaschine durchs Lager fahren. Mein Chef meinte zu mir nachdemich es ungerecht fand, dass es fair sei weil ein Azubi jede Woche mindestens 2h putzen müsse (meiner Ansicht nach falsch).
Jetzt kam heute dazu das wir zu zweit anfangen sollen die Regale und alles drum und dran im Lager auch noch zu putzen und da musste ich dezent schmunzeln, weil ich bin mir jetzt relativ sicher das es so nicht rechtens ist. Könnte man mir da mit genauen Bezügen unrecht/recht geben? Bzw soll ich dafür direkt die IHK einschalten?
2 Antworten
Ich denke, das musst du etwas differenzierter angehen. Bei solchen Aufgaben stellt sich immer die Frage, ob sie noch als ausbildungsrelevante Aufgaben betrachtet werden können oder bereits in den Bereich der ausbildungsfernen - und somit nicht erlaubten - Tätigkeiten gehen.
Papierkörbe leeren, Kaffeemaschine und -küche inklusive Oberflächen, Geschirrspüler etc. säubern, Empfangs- und Schulungsbereiche herrichten und sogar die Büroräume durchsaugen - all das würde ich durchaus noch als mögliche Aufgaben im Rahmen einer kaufmännischen Ausbildung betrachten. Einfach deshalb, weil ich selbst Industriekauffrau und Wirtschaftsfachwirtin bin - und all diese Aufgaben im Rahmen von Jobs ebenfalls bereits erledigen musste. Also, nicht (nur) in der Ausbildung, sondern in Jobs in meinem erlernten Beruf!
Und es gehört natürlich zu einer Ausbildung dazu, dass man den Arbeitsplatz sauber und ordentlich hält. Allein schon, weil das auch was mit Arbeitsschutz zu tun hat.
Wo allerdings die Grenze überschritten wird, ist beim Lager- und ggf. Wareneingangsbereich, insbesondere, wenn dort so viel zu tun ist, dass eine Putzmaschine zum Einsatz kommen kann und muss. Die würde ich ganz klar als ausbildungsfern werten.
Ebenfalls stellt sich bei der Vielzahl an Aufräum- und Reinigungsarbeiten dann auch die Frage, ob diese vom zeitlichen Anteil noch als gerechtfertigt gelten würden. Zwei Stunden pro Woche vom betrieblichen Anteil der Ausbildung erscheinen mir da eindeutig als viel zu hoch in einer kaufmännischen Ausbildung!
Somit ja, wendet euch damit ruhig mal an die IHK! Und tragt es dort genau so differenziert vor. So, dass ihr dadurch bereits deutlich macht, dass ihr euch nicht zu schade zum Aufräumen und Putzen seid, sondern es euch darum geht, dass hier wirklich die angemessenen Grenzen überschritten werden und das in diesem Ausmaß und auch mit einigen der Tätigkeiten durchaus sehr klar in den Bereich der ausbildungsfernen Tätigkeiten geht!
Klar musst du auch Putzen.Das gehört wohl dazu und hat wohl noch keinem geschadet .
Oder denkst du dein Chef muss das tun?
Das tut derjenige der unten steht in der Hirarchie und das sind immer diejenigen die noch in der Ausbildung sind .
Aber klar man kann sich auch dagegen wehren und schauen wie weit man dann so im Leben kommt .
Lg ⚘