Muss ich ein Impressum in der Kanalinfo haben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Telemediengesetz sieht in § 5 Allgemeine Informationspflichten dies vor:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

Bitte weiterlesen! Und: Ein Link auf eine andere Website kann genügen, schreibt diese Website:

Mit Urteil vom 20.07.2006 (Az. I ZR 228/03) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es seit Ende 2006 wettbewerbsrechtlich nicht mehr zu beanstanden sei, wenn das Impressum erst durch mehrere Links von der Startseite aus zu erreichen ist. Dementsprechend sei es gerade nicht erforderlich, die Angaben eines Impressums auf der Startseite bereitzuhalten; es genüge vielmehr, wenn die Erreichbarkeit im Sinne §5 Abs. 1 TMG über zwei Links gewährleistet sei.

Dieser Link sollte aber das Wort "Impressum" beinhalten, steht ebenda!

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Ein Impressum muss mit maximal 2 Klicks erreichbar sein.

Du brauchst ein Impressum, wenn du damit Geld verdienst, oder journalistisch redaktionelle Inhalte teilst (also alles was über dein Privatleben hinausgeht).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Bonye  12.12.2021, 23:40

Also wie gesagt, ja man braucht es.

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Verdienst du Geld damit? Dann Impressum.

RocGamer01 
Fragesteller
 12.12.2021, 23:27

Noch nicht, aber ich möchte das gerne schon einrichten, da stellte sich mir halt nun die Frage, ob ein Link zum Impressum reicht.

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Bonye  12.12.2021, 23:35
@RocGamer01

Sobald du die Absicht hegst Geld zu verdienen musst du ein Impressum angegeben. Unerheblich ob du tatsächlich etwas einnimmst oder einen Gewinn unterm Strich raus hast.

Ebenso ist die Gewerbeanmeldung Pflicht.

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RocGamer01 
Fragesteller
 13.12.2021, 00:04
@Bonye

Wo du gerade Gewerbeanmeldung erwähnt hast, ab wann muss ich das Anmelden, erst kurz bevor ich Einnahmen generier?

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GerdausBerlin  13.12.2021, 00:42
@RocGamer01

Vor dem Beginn des gewerblichen Handelns - mit dem du später, in zwei Wochen oder in zwei Jahren, Gewinn erzielen möchtest -, musst du ein Gewerbe anmelden.

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RocGamer01 
Fragesteller
 13.12.2021, 00:49
@GerdausBerlin

Verstehe ich das so richtig, dass ich bereits ein Gewerbe hätte anmelden müssen, da ich den Kanal schon betreibe (noch ohne Einnahmen)?

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GerdausBerlin  13.12.2021, 01:16
@RocGamer01

Nicht unbedingt. Man kann ja als Hobby versuchen, die Menschheit mit einem Kanal zu beglücken oder mit Blumen, oder als gemeinnützige Tätigkeit, oder als Glaubens-Ausübung.

Und wenn man dann plant, aus dieser Tätigkeit ein Gewerbe zu machen, dann meldet man ein Gewerbe an, bevor es mit dem Gewerbe los geht.

Wann das genau war, das weiß hinterher kaum wer so genau ;-). Also einfach mal irgendwann anmelden ;-).

Danach meldet sich auch die IHK bei dir. Die kannst du als Mitglied dann ja fragen, was man genau beachten muss als Gewerbetreibender. Die beraten gut und kostenlos!

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kevin1905  12.12.2021, 23:38

Das dürfte egal sein, denn hier greift ehr § 55 RStV.

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kevin1905  12.12.2021, 23:41
@Bonye

Alles was über den eigenen persönlichen oder familiären Bereich hinausgeht, braucht ein Impressum.

Sobald ich Reaction-Videos poste, Produkttests, Lets Plays, etc. --> Impressumspflicht.

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