Muss ich die Mängel beim Tüv beheben lassen?
Habe meinen Roller wieder von der Polizei bekommen habe jetzt ein Mängelkärtchen und soll mit diesem zu tüv. Muss ich die Mängel beheben lassen oder kann ich den Roller verkaufen ?
4 Antworten
Der Tüv bemängelt manchmal Schäden, die nicht gravierend sind und bei Wiedervorführung beim Tüv müssen diese Dinge nicht repariert sein.
Bei der Mängelkarte hast Du eine Frist von der Polizei bekommen, wenn die Frist überschritten wird meldet sich die Straßenverkehrsbehörde.
§ 17 StVZOhttps://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__17.html
Wahrscheinlich wurde Dein Fahrzeug nicht svtillgelegt, deshalb darfst Du fahren.
Da niemannd Dir verbieten kann das Fahrzeug zu verkaufen, solltest Du in diesem Fall der Polizei eine Mitteilung geben, dass Du das Fahrzeug gar nicht mehr nutzt.
Die Straßenverkehrsbehörde versteht es dann auch und Du wirst keine Aufforderung bekommen das Fahrzeug zu reparieren.
Beim Verkauf solltest Du ehrlich sein und die bekannten Schäden benennen. Habe ich auch immer so gemacht, sogar mal passende Ersatzteile zum -------Einbau dazugegeben.
Wenn Du das auch machst und sogar eine günstige Werkstatt empfeheln kannst, wo Du die Einbaukosten erfragt hast,
dann ist Dein Käufer bestimmt zufrieden.
Bei dem Problem mit der Geschwindigkeit hättest Du der Polizei sagen sollen,
dass Du bergab gefahren bist und eigenetlich das Faahrzeug gfar nicht so schnell fahren kann. ;-)
DU hast die Mängelkarte erhalten und DU musst die Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist beheben und den einwandfreien Zustand von einem Sachverständigen bestätigen lassen.
Machst du das nicht, wird der Roller aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt.
Da ist zum Glück nichts mit mal so einfach schnell verkaufen und das Problem auf einen "Unschuldigen" abwälzen.
Viele Grüße
Michael
Beim Mofa meinst du 25 km/h - oder?
Der Sachverständige wird prüfen, ob der Roller technisch wieder einwandfrei ist und ob die Drossel ordnungsgemäß eingebaut ist.
Wie prüfst du denn die tatsächliche echte Geschwindigkeit?
Ich glaube nicht, dass du dir bei 28 km/h durch "Eigenmessung" Gedanken machen musst, wenn alles "seine Ordnung" hat.
Gruß Michael
Niemand kann dir verbieten, das Fahrzeug zu verkaufen. Solltest du dabei die ausstehende Mängelkarte verschweigen, kannst du dich auf eine Anzeige wegen Betrug einstellen. Die Reparaturkosten durch eine Fachwerkstatt wird der Käufer natürlich zusätzlich einklagen.
Kannst ihn auch gleich verkaufen, musst allerdings die Mängel beim Verkauf angeben!
Dann stellt sich halt die Frage, wer so einen Roller kauft!?
geht eigentlich nur ums zu schnell fahren weil ich den roller nur auf 28kmh Krieg und er maximal 26kmh laufen darf