Roller: Polizeikontrolle und Gutachten trotz TÜV?

8 Antworten

Aufgrund der fehlenden Informationen kann man die Frage nicht beantworten.

Es wurde der TÜV-Bericht fotografiert. Nach der Eintragung durch die Zulassungsstelle muss der Bericht doch nichtmal mitgeführt werden. Warum wird stattdessen nicht die Zulassungsbescheinigung fotografiert? Kann es sein, dass der Umbau lediglich vom TÜV abgenommen, aber nicht von der Zulassungsstelle eingetragen wurde?

Der Roller sei zu schnell. Wie kommt man auf diese Aussage? Konnte bei der Kontrolle vielleicht nur die alte Betriebserlaubnis vorgelegt werden, die sich noch auf ein zulassungsfreies 45km/h-Kleinkraftrad bezieht und somit nach dem Umbau gegenstandslos ist?

Ferunchen 
Fragesteller
 28.11.2021, 17:07

Jap, genau das. Vielen Dank für die Hilfe. Jetzt sind wir schlauer 😊

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Hat der Roller ein Versicherungskennzeichen, kann er dafür zu schnell sein. Dann hast du ein Problem.

Hat der Roller aber ein "großes" Kennzeichen, kann er für einen Führerschein höchstens zu stark sein.

Hast du einen "offenen" A, dann ist es wurscht, wie stark und wie schnell der Roller ist. Dann ist es lediglich ein versicherungsrechtliches Problem.

Ferunchen 
Fragesteller
 28.11.2021, 17:04

Ja, der hat normal A aus 2007. Wir wussten beide nicht, dass man einen Roller, der eben schneller fährt als 45kmh dann entsprechend bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden muss und ein anderes Kennzeichen braucht.

Die netten Polizisten hätten dem das doch aber auch sagen können. Dass der Roller schneller fährt, weil die Drossel raus ist, haben die doch gesehen. Den TÜV Bericht haben die ja. Und mein Mann hat denen auch nichts vom Pferd erzählt. Warum sollte er auch? Sicherstellen bis ordentlich angemeldet hätte doch gereicht.

Naja. Bin mal gespannt, was der Gutachter da noch gefunden hat und welche Strafen da auf uns zukommen. Ich wäre erstmal auch schon glücklich, wenn die den Fall mal abschließen würden, damit wir handeln können. Der braucht den Roller, um zur Arbeit zu kommen 😫😅

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Die Dame meinte, der Gutachter prüfe den noch, aber der Roller sei wohl zu schnell.

Das ist eine Aussage ohne Bedeutung. Das letzte Wort hat der Gutachter.

Heißt dann, Drossel wieder rein, nochmal zum TÜV.

Wenn die Entdrosselung vom TÜV abgenommen war, gibt es dafür keinen Grund.

Wir verstehen nur Bahnhof.

Kann ich verstehen. Ich denke mal, das ist ein Fall, wo sich der Amtsschimmel mal wieder kräftig vergallopiert hat.

Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?

wenn der roller ein alphanumerisches kennzeichen hat, muss das von der zuständigen zulassungsbehörde in die zb I eingetragen werden, sonst ist die betriebserlaubnis erloschen. wenn das fahrzeug ein versicherungskennzeichen hat, muss die betriebserlaubnis und die tüv-abnahme bei der zuständigen zulassungsbehörde vorgelegt werden. diese trägt dann in der betriebserlaubnis ein, dass diese nur zusammen mit dem gutachten gültig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ferunchen 
Fragesteller
 28.11.2021, 17:05

Vielen Dank. Sobald das Gutachten da ist, werden wir das sofort umsetzen. Jetzt wissen wir ja, wie es richtig ginge 🙈😅

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Ab zum Anwalt. Sollte jedoch das Kennzeichen nicht zur Geschwindigkeit gepasst haben, habt ihr ein Problem