Muss ich den Vermieter in mein Zimmer lassen?
Hallo, ich bin m17 und habe letztens gehört, als der Vermieter vor der Tür war, das er gesagt hat, das er anscheinend Jährlich immer vorbeischaut um sich das ganze Haus anzuschauen, wie es aussieht usw von innen, er will in alle Zimmer reinschauen, muss ich den Vermieter in mein Zimmer lassen oder kann ich da auch einfach nein zu sagen?
Müssen wir dem Vermieter es gestatten das ganze Haus durchzuschauen?
8 Antworten
Da dein Vater das ganze Haus gemietet hat, ist er sein Besitzer und hat das Hausrecht. Das bedeutet, Zutritt und Aufenthalt anderer Personen, auch des Vermieters, ist nur mit seiner Zustimmung/Erlaubnis möglich. Um das auch zu sichern, sollte / könnte er für die Haustür ein anderes Schloss (Zylinder) installieren.
Will der Vermieter mit konkretem nachvollziehbarem Grund Zutritt, muss er das zuvor rechtzeitig anmelden.
Regelmäßige Kontrollgänge weg. Sauberkeit, Ordnung u.v.a. muss der Mieter/Vater nicht dulden. Dazu gehört natürlich auch dein Zimmer.
Zu Abs.1: stimme ich zu, allerdings halte ich es nicht für notwendig ein neues Schloss zu installieren.
Zu Abs. 2: stimme ich zu, sehe ich aber nicht als Baustelle an, denn die Besichtigung wird wohl rechtzeitig angekündigt werden, denn der Vermieter möchte ja auch nicht vor einer leeren Wohnung/geschlossenen Tür stehen.
Zu Abs. 3: „um sich das ganze Haus anzuschauen, wie es aussieht usw von innen“ aus der Fragestellung, hat wohl eher weniger mit Sauberkeits-/Ordnungskontrollen zu tun.
Damit wird wohl eher gemeint sein, den Zustand der Mietsache zu begutachten, um festzustellen inwieweit Renovierung/Instandsetzung erforderlich sind oder erforderlich werden könnten. Das wäre Grund genug zur Besichtigung.
Die eigentliche Baustelle sehe ich woanders, undzwar in der Häufigkeit der Besichtigungen. Einmal pro Jahr ist eindeutig zu häufig. Auf jeden Fall kann der Vermieter jedoch alle 5 Jahre eine solche Besichtigung durchführen, so das AG München (461 C 19626/15).
Da mit dieser Aussage der notwendige Fall des "berechtigten Interesses" nicht erfüllt wird, muss er auch nicht hineingelassen werden. Wenn Gefahr im Verzug ist, ist das natürlich etwas anders. Auch muss ein Vermieter dieses berechtigte Interesse mindestens 24h vorher anmelden!
Das berechtigte Interesse ist gegeben. Der Vermieter möchte sich das ganze Haus ankucken wohl um zu prüfen ob Renovierungen/Instandsetzungen erforderlich sind bzw. erforderlich werden könnten.
Da der Absender der Frage genug Zeit hatte, zuvor den Sachverhalt auf gutefrage.net zu posten, ist außerdem davon auszugehen dass die Besichtigung weit länger als 24h im Voraus angekündigt wurde.
Es muss also hereingelassen werden!
allerdings hat das seine Grenzen, Undzwar in der Häufigkeit. 1 mal pro Jahr geht so nicht. Wohl aber einmal alle 5 Jahre.
Der Vermieter hat kein generelles Besichtigungsrecht. Er darf nur mit Begründung die Wohnung inspizieren. Wenn du allerdings bei denen Eltern wohnst und die erlauben ihm sich alle Zimmer anzusehen, dann darf er auch in dein Zimmer
Haus gemietet oder Wohnung?
Ohne Grund mußt Du den Vermieter nicht in die Wohnung lassen. Das Haus darf er schon kontrollieren!
Da das Haus gemietet ist, darf er das nicht. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Mieters/Vaters des FS.