Muss ich das Taxi zahlen?

6 Antworten

Ich denke ja.   Du hast das zweite Taxi der Firma B bestellt und dann nicht benutzt weil du das Taxi der Firma A genommen hast, mit dem du nicht mehr gerechnet hast.

Du hast also eine Leistung beauftragt ohne sie dann in Anspruch zu nehmen. Insofern hat Taxiunternhemen B einen Anspruch auf Schadensersatz soweit ein tatsächlicher Schaden entstanden ist ( z.B. wenn eine andere Fahrt wegen Deinem Auftrag abgelehnt wurde).

Das lässt sich doch bestimmt anders regeln. Erkläre ihnen einfach die Situation. Wusstest du denn, dass das Taxi, in dem du dann schließlich mitgefahren bist, das Taxi des anderen Unternehmens war? Du hasst doch schließlich nicht damit gerechnet, dass dieses noch kommt, weil sich niemand von dem ersten Unternehmen gemeldet hat, oder? Ihr bekommt das schon irgendwie hin. 

Du hast 2 Dienste einen Auftrag gegeben, beide haben eine Leistung erbracht, da du ja nicht abgesagt hast. Also ist das eine berechtigte Forderung, auch wenn du nicht gefahren bist, denn in der Zwischenzeit hätte das Taxi einen anderen Auftrag annehmen können und so einen Umsatz gemacht. Es ist also eine Art Stornogebühr.

bin kein fachanwalt, wenn stimmt, was du schreibst, würde ich "nein" sagen

Also du hast nicht Bescheid gesagt? dann hast du die anfahrt zu bezahlen. 

Immerhin ist er wie vereinbart gekommen. wobei 50 euro für eine anfahrt in keinem Verhältnis stehen außer er kam aus Einen anderem Bundesland.