Muss eine Einwegpalette vom Online Händler kostenfrei zurückgenommen werden?
Ein Kunde hat Möbelstücke über unseren Shop bestellt, die wir mit einer Einweg Palette versendet haben. Nun hat er uns mit seinem Anwalt gedroht, dass wir die Einwegpalette wieder mitnehmen müssen. Ist das rechtlich so festgelegt? Ich gehe davon aus, dass Einwegpaletten als Transportverpackung eigenständig vom Empfänger entsorgt werden müssen.
4 Antworten
Ich habe mich immer gefreut, wenn da mal ein paar ordentliche Einwegpaletten dabeiwaren, denn man kann sie gut weiternutzen.
Wenn jemand mit dem Anwalt droht, dann entspannt zurücklehnen und etwas sinnvolles tun. Solche Kunden sind leicht zu verschmerzen.
Das Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller zur Rücknahme und Verwertung von Transportverpackungen
Aber ja, die Palette zu entsorgen, wäre für den Mann weniger Aufwand, als den Anwalt einzuschalten
Der Kunde ist im Recht, Du bist verpflichtet, die Verpackung unentgeltlich zurückzunehmen, Du kannst sie ja wieder verwenden.
Für den Transport der Ware zum Kunden bist Du ja auch bezahlt worden.
Transportverpackungen musst du grundsätzlich zurücknehmen: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__15.html