Muss ein Klausur Nachschreibetermin festgelegt sein?
Hallo, also ich war letzte Woche bis Mittwoch nicht in der Schule (bin in Sachsen) und konnte deshalb eine Informatik Klausur (halt richtig eine Klausur und nicht nur LK) nicht mitschreiben. Ich hab unserem Lehrer eine Email geschickt, auf diese er bis heute nicht geantwortet hat, konnte ihn am Donnerstag und Freitag nicht finden und heute hab ich leider vergessen ihn zu suchen.
Morgen haben wir wieder Info und ich bin mir nicht sicher ob er die gleich dort nachschreiben will.
Normalerweise haben wir festgelegte Nachschreibetermine und außerdem schreib ich morgen schon eine Klausur. Wenn wir Nachschreibetermine haben, könnte ich ihm doch theoretisch morgen sagen dass ich die dann dort nachschreibe oder? Oder kann er einfach sagen wir machen das morgen in der Stunde?
3 Antworten
Kann ein Schüler wegen Krankheit nicht am Schulunterricht teilnehmen, so müssen die Eltern - bei Volljährigkeit der Schüler selbst - die Schule unverzüglich darüber informieren. Welche Form die Benachrichtigung haben muss, regeln Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in den einzelnen Ländern. Im Allgemeinen musst du eine schriftliche Entschuldigung vorlegen, wobei in der Regel vorab eine telefonische Benachrichtigung reicht. In manchen Fällen verlangt die Schule ein privatärztliches oder schul- bzw. amtsärztliches Attest. Es kann außerdem auch sein, dass du zum Beispiel Klassenarbeiten nachschreiben musst. Auch diese Fragen sind in den Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/krank-schule.aspx
Also bereite Dich darauf vor, dass Du am Dienstag die Klausur nachschreiben muss.
Oder er wird Dir einen anderen Termin sagen, aber das entscheidet er.
Eben ! Normalerweise sind Nachschreib-Termine - logo ! - allein schon aus organisatorischen Gründen (für eine ganze Nachschreib-Gruppe) festgelegt. Dennoch ist kein Lehrer verpflichtet, einen sochen Termin anzukündigen - in keinem Bundesland !
Ja, du musst ihm sagen, dass es einen Nachschreibetermin gibt, denn nur da schreibst du nach
Mit Verlaub: UNSINN ! Der Schüler hat dem Lehrer GAR NICHTS mitzuteilen ! Wer nachschreibt, weiß / wissen der / die Lehrer. Die Termin-Regelung, mit der der Schüler nichts am Hut hat, wird vom SEK II-Koordinatoren (oder wem auch immer) zentral festgelegt.