Muss die Vertragsstrafe von einem 15 jährigen bezahlt werden?
In der Tatsbestandaufnahme steht:
Euro 100,00 Vertragsstrafe wurde bezahlt.
Euro 100,00 Vertragsstrafe wurde nicht bezahlt.
Die Vertragsstrafe werfe ich bis zum ... bezahlen.
und jetzt wurde das zweite angekreuzt, muss ich die mit 15 noch zahlen ?
ich habe versucht was im wert Von 6 € zu stehlen.
4 Antworten
So das ganze muss man erstmal aufdröseln.
Es geht um einen Ladendiebstahl und neben einer Anzeige wegen Ladendiebstahls will das Geschäft noch 100 Euro als Schadenersatz.
Der Ladendiebstahl das ist Strafrecht und wird von der Polizei und der Justiz verfolgt. Die 100 Euro Schadensersatz das ist reiner Zivilrecht.
Du selber bist noch Minderjährig und NICHT voll Geschäftsfähig. Deine Unterschrift unter einem Blatt Papier ist nicht viel wert.
Als Minderjähriger hast du noch kein eigenes Einkommen und kannst demzufolge auch NICHT zu irgendeiner Geldstrafe verurteilt werden. Solche Vereinbarungen mit Minderjährigen sind NICHTIG.
Also das GEschäft kann dich zu gar nichts zwingen!
Was für eine Vertragsstrafe überhaupt? Erzähl erstmal mehr was für ein Vertrag das überhaupt ist? Von der tendez würde ich sagen nein weil es ein rechtlich nachteiliges Geschäft ist und du das gar nicht erst hättest abschliesen dürfen.
und wurdest du deswegen angezeigt? Die Strafe musst du zwar nicht zahlen, aber die konsequenz wäre dann in jedem Fall eine Strafanzeige. Die willst du nicht haben.... falls das also so ist sei reumütig, bitte um Ratenzahlung und zahl sie so schnell wie möglich.
die Strafanzeige gibt es noch obendrauf.
nocheinmal das ganze ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, so eine Verienbarung kann man akzeptieren MUSS man aber nicht.
Dann wird dann vor einem Zivilgericht Schadenersatz eingeklagt. Nur bei Minderjährigen funktioniert das nicht.
könnte mir vorstellen dass das beim 1. mal und geringen Geldwerten auch erstmal nur mit Ladenverbot läuft. Unabhänig davon.... Vertragsstrafen können nicht wirksam in den AGB geschlossen werden (B2C), und damit eine AGB wirksam wird muss sie öffentlich am Erfüllungsort aushängen und man muss wirksam zustimmen. Denkbar wäre z.B. ein Schild beim betreten des Ladens akzeptieren Sie unsere AGB, diese finden Sie an der Eingangstür ausgehängt. Dann wäre noch die Frage ob es eine überraschende Klausel wäre... das würde ich aber eher nicht sagen. Bei Minderjährigen zusätzlich noch die frage ob es eine nachteilhafte Klausel wäre. Man könnte es noch als Schadensersatz für den Verwaltungsaufwand verkaufen... das würde eher gehen (dann sollte man es allerdings nicht "Fangprämie" etc. nennen.
Trotz allem... hätte hätte fahradkette.... beim Strafverfahren würde es egal wie schlecht ankommen.... daher Zahlen. Wer scheiße baut muss auch mal dafür gerade stehen können.
ja. So lange er allerdings 14 oder älter ist ist er eben auch strafmündig. Eine verweigerung der Zahlung ist möglich, kommt im Strafverfahren aber sicherlich nicht gut an... selbst wenn es eigentlich nichts zur Sache tut.
Also nochmal, im Strafverfahren kommt das Jugendstarfrecht zur Anwendung, der Schaden ist 6 Euro.
Es kommt zu einer Meldung ans Jugendamt und da wird gesehen ob man in der VErgangenheit auffällig geworden ist und man regelmässig die Schule besucht.
Zu 99 Prozent wird bei einem Schaden von 6 Euro bei Erstätern das ganze von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
in dem Fall hatte ich ja geschrieben... rechtlich ist die Fangprämie nicht durchzusetzen. Wenn es sowiso eingestellt wird hat man dann ja glück gehabt.
Vertragsstrafe muss ein Jugendlicher nicht bezahlen.
Allerdings wäre eine Bearbeitungsgebühr zulässig.
Ist das nicht das Gleiche, nur dass des irgendwie jeder unterschiedlich nennt ?
Nein, ist es nicht.
Im ersten Fall hast du einen Vertrag abgeschlossen und gebrochen. Das kann ein Jugendlicher nicht.
in zweiten Fall hast du schuldhaft jemandem einen Schaden zugefügt (Arbeitsaufwand) und musst dafür aufkommen. Das gilt auch für Jugendliche.
Ja, natürlich
du musst auch gar nicht zahlen, wie will dich denn das Geschäft zwingen?
Dachte des wird dann iwie mit der Polizei geklärt aber glaub damit haben die dann nichts mehr zu tun, also falls ich es richt verstanden hab
Noch ne kleine Frage undzwar was bedeutet des Hier
Wir stellen Strafantrag. Auf Einstellungsverfügung wird nicht verzichtet. Diese ist zu richten an:...(Name des Geschäfts)
? Heißt dass, das Verfahren darf eingestellt werden oder eben nicht ?
Wir stellen Strafantrag. Auf Einstellungsverfügung wird nicht verzichtet.
Jetzt kümmert sich erst mal der Staatsanwalt drum. Wenn der feststellt, dass die Tat geringfügig war und er sowieso mit anderen Fällen überlastet ist, kann das Verfahren von ihm eingestellt werden, was auch öfters mal passiert. Sollte das passieren, fordert die Firma mit obigen Satz, dass sie darüber schriftlich informiert wird.
es geht um Ladendiebstahl.