Muss das Geld zurückerstattet werden?

5 Antworten

die haben gar keine Rechte. Es ist nix schriftliches da. Die Antwort von Rheinflip ist zwar kurz, aber genau das meint er. Ihr könnt überall nachlesen: Rechte auf Grunstück/Haus/ nur wer eingetragen ist im Grundbuch. Noch nicht mal ein Mietvertrag wurdr schriftlich aufgesetzt.

Als Paar solltet ihr euch überlegen, welche Möglichkeiten ihr habt, denen KULANTERWEISE was zu geben für die Ausbauarbeiten. Allerdings müsste eine Gegenrechnung erfolgen, die haben sicher nie Miete gezahlt.

Jedoch würde ich das erst sehr vorsichtig ausloten, denn jede Zusage von euch, könnte euch vor die Füsse fallen. Offensichtlich steht der eigenen Sohn (? ) auch gegen seine Eltern. Das ist für dich viel wert.

Die Schwiegereltern haben schlechte Karten, da alles auf euch läuft. Da sie trotzdem Familie sind, kann man die Rechnungen nehmen und die Miete wo sie normalerweise hätten bezahlen müssen abziehen und die Differenz bezahlen. Doch dies müsst ihr entscheiden.

Alle Rechte, die vertraglich vereinbart sind.

Ihr solltet ein faires Angebot machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Rheinflip  21.04.2025, 08:54

Lasst euch anwaltlich beraten, macht die Rechtslage klar und bietet dann die Erstattung der Umbaukosten minus Wohngeld/Miete an.

Das ist Familie! Deshalb fair und ehrlich abrechnen. Die Summe, die von den Schwiegereltern gezahlt wurde und vielleicht auch die reingesteckte Arbeitszeit gegen die ortsübliche Miete aufrechnen.

Haben kein Recht auf Erstattung. Es ist euer Eigentum. Alles was ein Nutzer in fremdes Eigentum investiert, geht in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung