Muss bei Erneuerung des alten Arbeitsvertrags das anstellungsdatum enthalten sein?

2 Antworten

Wie von angy2001 bereits angesprochen, wäre es schon nicht unwichtig zu wissen, was der Hintergrund der neuen Verträge ist, ob es sonst neue Vertragsbedingungen gibt.

Alleine das Fehlen des Anfangsdatums des Arbeitsverhältnisses (das "ehemalige Anstellungsdatum") in den neuen Verträgen macht euch nicht zu "neuen" Mitarbeitern; die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird trotzdem seit Deinem Eintritt in den Betrieb berechnet (auch einschließlicher eventueller vorausgegangener Ausbildungszeit dort), wenn es zwischendurch nicht tatsächliche längere Unterbrechungen gegeben hat - aber das ist ja durch diese seltsame Geschichte mit den neuen Verträgen nicht gegeben.

Wenn sonst an dem "neuen" Vertrag nichts anders ist, kannst Du eigentlich unterschreiben, solltest aber doch vorher nach dem Grund für diese Verträge fragen und auch Deinen alten Arbeitsvertrag aufbewahren!

Nein, erstmal würde ich mich schlau machen, warum alle als Neuangestellt gelten sollen, denn das kann große Nachteile für euch haben - die Betriebszugehörigkeit ist z.B. bei Kündigungsfristen von Bedeutung.

Familiengerd  15.09.2013, 23:05

Die Berechnung der Betriebszugehörigkeitsdauer ändert sich durch einen neuen Vertrag beim selben Arbeitgeber nicht, wenn dazwichen keine längeren Pausen liegen.