Muss Auto in diesem Fall versichert sein?
Sagen wir 2 Personen nutzen ein Auto, jedoch ist je eine Person der Halter und auf das Auto versichert. Die andere Person weder noch. Darf die andere Person das Auto mit Einwilligung der anderen Person regelmäßig nutzen?
12 Antworten
Zunächst mal, niemand ist auf einem Auto versichert, versichert ist immer nur das Auto selbst und alle Insassen bis auf einen sind ebenfalls versichert. Nur der Fahrer ist nicht im Auto versichert, ausser er hat eine fahrer- Unfallversicherung.
Die namentliche Nennung der Fahrer hat rein garnichts mit dem Versicherungsschutz zu tun, sondern ist nur eine reine Beitragsoption, fahren darf das Auto trotzdem JEDER der vom Halter, Eigentümer oder Verfüngsberechtigten die Erlaubnis zur Benutzung des Fahrzeuges hat.
Im Schadensfall darf die Versicherung den höheren Beitrag rückwirkend bis zu einem Jahr nachzufordern, der fällig gewesen wäre, wenn der nicht benannte Fahrer berücksichtigt gewesen wäre. Das gilt nicht, wenn unbekannte Fahrer das Kfz im Auftrag eines Verfüngsberechtigten benutzt hat, zb um wichtige Besorgungen für ihn zu erledigen oder ihn auf einer längeren Fahrstrecke zuentlasten.
Bei einer Kfz Versicherung ist immer das Auto versichert, nie der Fahrer oder Halter. Es kann also jeder damit fahren ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Allerdings ist in vielen Verträgen der Fahrerkreis eingegrenzt. Fährt nun ein anderer, so geht keinesfalls der Versicherungsschutz verloren, sondern der Versicherungsnehmer macht sich eines Obliegenheitsverstoßes schuldig und muss mit einer Vertragsstrafe, evtl. mit einer Nachzahlung rechnen.
Ja, doch bei Unfall gibt es Konsequenzen:
Wenn eine nicht angemeldete Person einen Unfall baut
Sitzt jemand am Steuer, der nicht angemeldet ist, bleibt der Schutz der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Unfall zahlen Haftpflicht und Vollkasko. Aber: Häufig verlangen sie eine Strafe, oft einen kompletten Jahresbeitrag, teils auch das Doppelte. Außerdem dürfen die Versicherer den Vertrag kündigen. Dann kann es schwierig werden, anderswo eine neue Vollkasko zu bekommen.
Ja, unter Umständen muss die Person bei der Versicherung mit eingetragen werden, z. B. wenn unter 23 oder nicht zum Haushalt des Versicherten gehörig.
Aber versichert ist das Auto, keine Person.
...nicht die Person ist auf das Auto versichert, sondern das Auto als solches ist versichert. HaftPFLICHTversicherung. Egal, wer damit fährt...