Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die veranlasste Zurückweisung Asylsuchender an deutschen Grenzen?
    • Bald sollen Beamte und Selbständige in die Rentenkasse einzahlen. Wie findet ihr das?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Denkt ihr Friedrich Merz wird ein guter Kanzler?
    • Sollten die gesetzlichen Urlaubstage erhöht werden?
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

verreisterNutzer

04.09.2021
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
0
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Schminggum
04.09.2021, 12:33
Muss Auto in diesem Fall versichert sein?

Sagen wir 2 Personen nutzen ein Auto, jedoch ist je eine Person der Halter und auf das Auto versichert. Die andere Person weder noch. Darf die andere Person das Auto mit Einwilligung der anderen Person regelmäßig nutzen?

...zum Beitrag
Antwort
von verreisterNutzer
04.09.2021, 13:08

Zunächst mal, niemand ist auf einem Auto versichert, versichert ist immer nur das Auto selbst und alle Insassen bis auf einen sind ebenfalls versichert. Nur der Fahrer ist nicht im Auto versichert, ausser er hat eine fahrer- Unfallversicherung.

Die namentliche Nennung der Fahrer hat rein garnichts mit dem Versicherungsschutz zu tun, sondern ist nur eine reine Beitragsoption, fahren darf das Auto trotzdem JEDER der vom Halter, Eigentümer oder Verfüngsberechtigten die Erlaubnis zur Benutzung des Fahrzeuges hat.

Im Schadensfall darf die Versicherung den höheren Beitrag rückwirkend bis zu einem Jahr nachzufordern, der fällig gewesen wäre, wenn der nicht benannte Fahrer berücksichtigt gewesen wäre. Das gilt nicht, wenn unbekannte Fahrer das Kfz im Auftrag eines Verfüngsberechtigten benutzt hat, zb um wichtige Besorgungen für ihn zu erledigen oder ihn auf einer längeren Fahrstrecke zuentlasten.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel