Zunächst mal, niemand ist auf einem Auto versichert, versichert ist immer nur das Auto selbst und alle Insassen bis auf einen sind ebenfalls versichert. Nur der Fahrer ist nicht im Auto versichert, ausser er hat eine fahrer- Unfallversicherung.
Die namentliche Nennung der Fahrer hat rein garnichts mit dem Versicherungsschutz zu tun, sondern ist nur eine reine Beitragsoption, fahren darf das Auto trotzdem JEDER der vom Halter, Eigentümer oder Verfüngsberechtigten die Erlaubnis zur Benutzung des Fahrzeuges hat.
Im Schadensfall darf die Versicherung den höheren Beitrag rückwirkend bis zu einem Jahr nachzufordern, der fällig gewesen wäre, wenn der nicht benannte Fahrer berücksichtigt gewesen wäre. Das gilt nicht, wenn unbekannte Fahrer das Kfz im Auftrag eines Verfüngsberechtigten benutzt hat, zb um wichtige Besorgungen für ihn zu erledigen oder ihn auf einer längeren Fahrstrecke zuentlasten.