Müsste ich Unterhalt nachzahlen?

3 Antworten

Da die Vaterschaft nun geklärt ist, wirst du Unterhalt zahlen müssen. Für die Vergangenheit kommt es ganz darauf an, ob du in der Zeit tatsächlich leistungsfähig warst.. Also solltest du alle Unterlagen zusammen suchen, alle erfolgten Bewerbungen, alle Absagen...

Egal was sie gemacht hat oder nicht: es erlöst dich nicht von deiner Unterhaltspflicht. Und auch wenn sie an dich heran tritt um Betreuungsunterhalt zu beanspruchen, dann wirst du zahlen müssen bei Leistungsfähigkeit.

Entweder wartest du nun auf Unterhaltsforderungen von ihr, vom Jugendamt oder vom Anwalt. Oder du wirst am Besten selbst tätig, holst dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht und gehst damit zu einem Anwalt um zu besprechen wie es nun weitergeht.

Was du nun auch nicht aus den Augen verlieren solltest: das Kind kann für die Mutter nichts und du hast Anspruch auf Umgang mit dem Kind. Und genau das solltest du auch einfordern. Genauso wie das gemeinsame Sorgerecht! Es ist und bleibt dein Kind und es wäre mehr als schade, wenn du dich nun selbst zum Zahlvater degradierst! Auch wenn die Entfernung weit ist und du zur Zeit knapp bei Kasse bist, so solltest du doch alles dafür tun den Kontakt zum Kind aufzubauen und aufrecht zu erhalten.

YellowFire 
Fragesteller
 17.10.2019, 19:50

Also das ich für den kleinen Zahlen muss, darum gehts ja gar nicht. Sondern nur um die Vergangenheit. Ich kann das Kind nicht sehen, weil ich Geld technisch am Ende bin. Sie wohnt insgesamt 217 KM weg. Zu teuer.

Kann ich nicht schön reden, ich finde es schade. Aber es ist nicht machbar. Ich arbeite auch 6 Tage die Woche. bis zu 10 Std. Dafür verdiene ich nicht ganz so schlecht, wie die meist anderen, aber so kann ich das mehr oder weniger abbezahlen. Aber dafür weit weg zu fahren, reicht es nicht. Das ticket nur für hin kostet 120 Euro. Und die fahrt beträgt 7 Std,weil der Zug umwege fährt.

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YellowFire 
Fragesteller
 17.10.2019, 19:54
@YellowFire

Also klar es gibt noch Urlaube. So ist das nicht. Aber das Kind zu sehen ist eher selten. Hab mein Kind nur einmal gesehen.

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Kessie1  17.10.2019, 21:07
@YellowFire

Ja. es ist total blöd, dass die Kindsmutter nun schon so weit weg wohnt. Aber bleibe da am Ball! Und besser einmal im Monat als gar nicht! Was du für die Vergangenheit zahlen musst und ob du zahlen musst, hängt natürlich von deinem einkommen zu der Zeit ab. Kläre es am Besten wirklich mit einem Anwalt, da er dann alle Unterlagen vorliegen hat...

Alles Gute für dich!

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wushelse  22.10.2019, 07:20
@YellowFire

wenn du das kind sehen wolltest, würdest du wege finden. 217 km sind keine hürde und zügig überwunden. wenns an geld fehlt, kannst du unterstützung für umgänge beim jc beantragen. der zug fährt auch keine 7 stunden, dass sind ausreden. es gibt immer direktverbindungen und günstige tickets. du müsstest eben nur wollen.

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YellowFire 
Fragesteller
 22.10.2019, 13:25
@wushelse

Sei einfach ruhig wenn du keinen Plan hast. Solche Menschen wie du braucht kein Mensch .

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wushelse  23.10.2019, 07:45
@YellowFire

oh hat dir die antwort nicht gefallen, weil ertappt? sorry aber wenn dein kind dir wichtig ist, kümmerst du dich auch und erfindest keine geschichten

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natürlich musst du das zahlen. du hättest ja den test beim jugendamt machen können, dann hättest du ein paar tausender gespart.

unterhalt ist fällig seit geburt des kindes. somit wird das berechnet werden und du wirst nachzahlen müssen, da du die sache verschleppt hast. du wirst einen job suchen müssen, der sicherstellt, dass du den mindestunterhalt zahlen kannst.

kümmer dich darum das du das gemeinsame sorgerecht bekommst und regelmäßigen umgang mit dem kind.

YellowFire 
Fragesteller
 18.10.2019, 18:13

So natürlich ist der ganze Fall nicht. Ich hab das Gefühl du hast nur das oberflächige Wissen.

Der Test wurde einfach durchgeführt . Und gespart hätte ich nicht, ich hatte als Arbeitsloser trotzdem kein Geld. Bin gerade so über die Runden gekommen, selbst wo ich an allen ecken gespart hab.

Der Unterhalt ist fällig richtig. Aber nicht immer als Arbeitsloser, wie in meinem Fall. Und das ist genau die Frage.

Ich kann mit deiner Antwort rein gar nichts anfangen. Wusste ich schon vorher mehr.

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wushelse  22.10.2019, 07:18
@YellowFire

wenn die sache erst eingeklagt werden musste, dann weil du dich verweigert hast den test im jugendamt zu machen. damit hast du die sache verschleppt und es wird nix rausgerechnet. unterhalt ist ab geburt fällig und den zahlst du nach. alles andere was du gern hättest, wäre passiert, wenn du deine unterlagen zeitnah vorgelegt hättest, so dass man während deiner arbeitslosigkeit gerechnet hätte. der staat ist in vorleistung gegangen für dich und das fordern sie nun zurück.

ob du mit der antwort was anfangen kannst ist unerheblich.

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Wenn das Gericht gesagt hat, du musst 3500 Euro zahlen, dann musst du 3500 Euro zahlen.

YellowFire 
Fragesteller
 17.10.2019, 19:29

Eben nicht

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Havenari  18.10.2019, 08:09
@YellowFire

Ach so. Na dann.

Was war doch gleich der Zweck deiner Frage?

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