Müssen alte Prüfungen bei einem Studiengangwechsel in einen völlig anderen Bereich wiederholt werden?
Ganz blöde Frage: Aktuell habe ich in meinem alten Studiengang einige semesterbegleitende Seminararbeiten zur Prüfung angemeldet und kann diese auch nicht mehr abmelden.
Allerdings werde ich im Wintersemester den Studiengang in einen völlig anderen Bereich wechseln. Entsprechend habe ich wenig Muße, diese angemeldeten Leistungen noch zu erbringen, denn ich kann sie mir ohnehin nicht anrechnen lassen.
Allerdings ist es ja normalerweise so, dass ich diese Leistungsnachweise innerhalb eines Jahres nachholen müsste, wenn ich (bewusst) durchfalle.
Gilt diese Frist auch, wenn ich ohnehin den Studiengang wechsele. Bzw. muss ich dann in meinem neuen Studiengang Prüfungen aus dem alten Studiengang wiederholen, obwohl ich diesen gar nicht mehr studiere?
1 Antwort
" ... und kann diese auch nicht mehr abmelden." Das Prüfungsverfahren läuft also weiter.
"Studiengang in einen völlig anderen Bereich"
Wahrscheinlich werden die Prüfungsverfahren einfach laufen, Du wirst nicht hingehen und durchfallen. Du bekommst also in allen Fächern ein "Nicht-Bestanden" und wirst exmatrikuliert. Das ist nicht schön, tut dir aber wohl nicht wirklich weh.
Erkundige Dich nochmals mit der Story im Prüfungsamt, weil so macht das allen Beteiligten keinen Spaß ...