Mündliche Kündigung rückgängig machen?
Guten Tag, ich mache momentan ein FSJ & habe bis zum 30. Oktober gekündigt. Bzw. das habe ich angekündigt, jedoch die Kündigung noch nicht verschickt. Kann ich dann doch noch weiter machen? Ich hatte was, jedoch fällt es jetzt weg
4 Antworten
Solange du keine schriftliche Kündigung abgegeben hast, ist alles nur heiße Luft.
Du solltest dich aber darüber mit deinem Vorgesetzten aussprechen.
eine rechtswirksame kündigung muss immer schriftlich sein, daher ist die mündliche eigentlich unwirksam
das war eine "Drohung" eine Kündigung hat stets in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zu sein,
das ist nicht der Fall, von daher; einfach weiter arbeiten
Kündigungen (gleich welcher Art) sind schriftlich vorzulegen. Eine mündliche Absichtserklärung ist KEINE Kündigung