Mündliche Kündigung rückgängig machen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du keine schriftliche Kündigung abgegeben hast, ist alles nur heiße Luft.

Du solltest dich aber darüber mit deinem Vorgesetzten aussprechen.

eine rechtswirksame kündigung muss immer schriftlich sein, daher ist die mündliche eigentlich unwirksam

das war eine "Drohung" eine Kündigung hat stets in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zu sein,

das ist nicht der Fall, von daher; einfach weiter arbeiten

Kündigungen (gleich welcher Art) sind schriftlich vorzulegen. Eine mündliche Absichtserklärung ist KEINE Kündigung