MPU Verjährung trotz Antrag auf Wiedererteilung?
Wenn der Führerschein bereits 18 Jahre weg ist man in den ersten 2 Jahren vergeblich 2 MPUs gemacht hat.. allerdings vor ein paar Jahren ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt hat und nach MPU Anordnung wieder zurück gezogen hat, wieso laufen dann wieder die max 15 Jahre von vorne..
Ist das nicht rechtswidrig für ein Delikt nach über 15 Jahren noch eine MPU anzuordnen egal ob man sich zwischenzeitlich informiert oder einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt hat ? Ist das Anfechtbar da die Tat mehr als 15 Jahre zurück liegt?
Zwischenzeitlich kam es zu keinerlei Verkehrsdelikten.
Ich bitte um fundiertes Wissen.
Herzlichen Dank
3 Antworten
Du schreibst, du hast 2 MPUs vergeblich gemacht. Wenn dafür eine Versagung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde, wird diese auch wieder in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, und die 15 Jahre beginnen von vorn.
Wenn dir das nicht recht ist, müsstest du versuchen, eine mutmaßliche Rechtswidrigkeit auf dem Klageweg prüfen zu lassen.
Es hängt letztlich davon ab, ob es noch einen Eintrag in Flensburg gibt. Der hält sich nicht unbedingt an starre Fristen, aber nach über 15 Jahren müsste der raus sein. Wenn da also noch etwas vermerkt ist, dann aufgrund weiterer Einträge, oder es liegt ein Fehler vor, was extrem selten ist, aber vorkommen kann.
Vielleicht sollte mal ein Anwalt in deine Akte schauen.
Nach §29 Abs 7 StVG darf die Tat nach Löschung aus dem FAER nicht mehr gegen dich verwendet werden, außer es gibt eine weitere rechtskräftige Entscheidung, die damit im Zusammenhang steht, beispielsweise die Versagung nach einer negativen MPU.
Um Letzteres zu vermeiden, zieht man den Antrag zurück statt bis zur Versagung zu warten, da die Antragsrücknahme durch den Antragsteller eben kein rechtskräftiger Verwaltungsakt der Behörde ist. Die Tilgung kann allein durch einen Antrag nicht beeinflusst werden.
Welche Rechtsgrundlage hat die Behörde in ihrem Schreiben genau genannt?
Der Grund für das Neuanlaufen der Verjährung ist:
"vor ein paar Jahren ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt hat und nach MPU Anordnung wieder zurück gezogen hat".
Du hättest zuerst Akteneinsicht nehmen sollen.
Der Antrag hat das Ganze anlaufen lassen, nachdem dann die MPU verlangt wurde,
gab es da kein zurück.
Ja das war ja bereits in den ersten 2 Jahren.. danach folgten ja noch 16 Jahre..
In diesen 16 Jahren habe ich aber noch 2x einen Antrag auf wiedererteilung gestellt und zurückgezogen nachdem die immernoch eine mpu gefordert hatten..
Ich frage mich halt ob das anfechtbar ist das die 10 oder auch 15 Jahre nur wegen antragstellung und zurückziehen wieder erneut beginnen dürfen..
Da das Delikt und auch die nicht abgegebenen Mpus mehr als 15 Jahre zurück liegen darf dennoch das Wissen darüber eine MPU rechtfertigen?