Motorradführerschein darf ich nun 140PS drosseln oder nicht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Nico,

ich hatte dir zu diesem Thema ja schon ausführlich geantwortet.

Seit der letzten Plenarsitzung des Bundesrats am 8. Juli hat bisher keine weitere stattgefunden. Also kann das nicht ab dem 17. Juli gelten.

Und nein, es wurde nicht entschieden, dass die Änderung vom Tisch ist, der Punkt wurde einfach nur von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Änderung wird kommen, es kann nur keiner sagen, ob in drei Wochen, in drei Monaten oder in drei Jahren.

Wenn du jetzt erst mit dem Führerschein anfängst, ist das wie Russisches Roulette, sich ein Motorrad mit mehr als 96 PS zu kaufen.

Mach doch erst einmal deinen Führerschein und schau dann, wie weit die Neuregelung ist.

Viele Grüße

Michael

Nico63AMG 
Fragesteller
 17.07.2016, 10:40

Hallo Michael,

Danke nochmal, das beruhigt mich etwas. Bin nämlich mitten im Führerschein und hole mir dann etwas mit mehr als 100Ps, was ich drosseln werde. Ich würde die Maschine auch mit 96PS nehmen... Gibt es aber leider nicht. Die gefallen mir einfach von der Optik am besten :-), wie siehst du die Chancen auf Bestandschutz?

Gruß Nico

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19Michael69  17.07.2016, 14:42
@Nico63AMG

Hallo Nico,

auch zu den Motorrädern hatte ich dir schon Vorschläge geschickt:

http://www.gutefrage.net/frage/welche-supersportler-zx6r-r6-gsx-600-usw-haben-hoechstens-96ps

Wenn dir die nicht gefallen, dann kann dir keiner mehr helfen.

Gerade die Honda CBR650F ist ein echter Supersportler.

Gleiches gilt für die Besitzstandswahrung. In der Neuregelung der Verordnung ist sie zwar vorgesehen, aber niemand kann dir versprechen, dass diese auch so zu 100% umgesetzt wird.

Woher sollen wir hier heute schon wissen, was der Bundesrat in Zukunft entscheiden wird?

Im Übrigen ist die Optik beim Motorradfahren nicht alles!

Mit einem Supersportler hast du dir für alles - außer für die Rennstrecke - das denkbar ungeeignetste Motorrad ausgesucht.

Aber die Erfahrung muss jeder selbst machen. Die Erkenntnis kommt dann nach einiger Zeit, wenn der Rücken, der Nacken und die Handgelenke schmerzen.

Auch sind für einen Anfänger Naked-Bikes, Sport-Tourer oder Tourer viel besser geeignet. Beginnt schon beim Fahrverhalten und bei der Agilität und endet, wenn du dein Bike in die Ecke schmeißt.

Beim Supersportler gehen dann gleich so viele teure Plastikteile kaputt.

Gruß Michael

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Nico63AMG 
Fragesteller
 19.07.2016, 10:06

Das stimmt, alles tolle Motorräder. Bin auf der Suche nach Yamaha R6, Suzuki GSXR600, Honda CBR600, Kawasaki ZX6r :-)
Ist ja noch etwas Zeit

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19Michael69  19.07.2016, 13:11
@Nico63AMG

Genau, lass die Zeit für dich arbeiten.

Für die von dir genannten wäre es am sinnvollsten abzuwarten, bis die Neuregelung in Kraft getreten ist.

Damit bist du auf der sicheren Seite.

Und danke fürs Sternchen ;-)

Gruß Michael

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Man darf das Ding drosseln nur darf man das nicht mehr mit A2 fahren das ist dann fahren ohne gültigen Füherschein da liegt der Hase im Pfeffer und ist auch endlich gut so kein Frischling der noch nicht fahren kann braucht in den ersten 10-15 Jahren 100 PS und mehr die können gar nicht beherrscht werden von solchen die mal gerade den Lappen haben  den bis 5 Jahre gilt man als Anfänger und die Zeit auf A1 Kisten kann man sofort vergessen den das ist eher MOFA als Motorrad  .

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. 

Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein .

Und was will man mit einem Bike das offen viel PS hat aber mit der Drossel so fährt wie ein Rennpferd mit nur einem Bein .

Je weniger weg ist um so besser lässt sich das Ding fahren und bei fast 100 weg ist das eine lahme Ente den das Gewicht bleib ja gleich . 

So ist der Text und die Umsetzung kommt den sie muss umgesetzt werden .

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen. 

Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der Richtlinie bewusst auf diese Einschränkung verzichtet. 

Gegen Deutschland wurde daher wegen des Klassenumfangs ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hierauf reagiert der neue Entwurf der 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung und sieht die Anpassung des Gesetzes an den Wortlaut der Richtlinie vor. 

Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet. 

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

Nico63AMG 
Fragesteller
 16.07.2016, 20:26

Zu deinen ersten Sätzen: nicht böse gemeint aber es gibt Leute die nach 2 Monaten besser fahren können als andere in 10 Jahren das ist einfach so. Genau so mit dem Auto. Ich sehe tagtäglich so viele Leute die so Sch31$$e und gefährlich fahren die dürften auch keinen Lappen haben.

Also es ist noch nichts durch und stand jetzt dürfte ich ne 140PS Maschine drosseln.

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peterobm  16.07.2016, 20:33
@Nico63AMG

im Moment noch, das kann sich aber mit einer endgültigen Entscheidung ändern; dann bist du ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs

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das wäre eine innerstaatliche Angelegenheit; bis jetzt ist da noch nichts entschieden. 

Sollte es wider Erwarten umgesetzt werden, so darfst du mit solch gedrosselten Maschinen NICHT im Ausland fahren; das wäre Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. 

http://www.motorradundreisen.de/motorrad_forum/t2325-motorradfuehrerschein-eu-klagt-deutschland-drosselung-a2-scheine-96ps-zulaessig.html?page=1

Nico63AMG 
Fragesteller
 16.07.2016, 20:31

Gut im Ausland wäre es mir egal. Hauptsache ich darf in DE damit fahren. Danke für die Antwort

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19Michael69  17.07.2016, 03:15
@Nico63AMG

Sollte es wider Erwarten umgesetzt werden

Wieso wider Erwarten? Nur weil es von der letzten Tagesordnung abgesetzt wurde, ist es noch lange nicht vom Tisch.

Die Klage der EU gegen Deutschland besteht weiterhin.

Richtig müsste es heißen: "sollte es wider Erwarten nicht umgesetzt werden".

Denn bereits jetzt darf man mit solch gedrosselten Maschinen nicht im Ausland fahren.

Gruß Michael

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Fakt ist jetzt schon das du nicht im Europäischen Ausland fahren darfst. In Deutschland ist noch nicht entschieden wie das EU Gesetz umgesetzt wird.

Die Regelung ist nicht vom Tisch. Es ist einfach nur vertagt worden. Wenn du jetzt ne 140 PS Maschine kaufst, bitte. Sobald die EU Regel umgesetzt wird, kauf ich die dir gern für nen Hunderter ab.

Nico63AMG 
Fragesteller
 16.07.2016, 20:31

Für nen Hunderter kriegst du ne schmutzige Unterhose du Witzbold

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Lionrider66  16.07.2016, 23:05
@Nico63AMG

Lieber ein Witzbold als ein ignoranter Idiot der jeden Tag die gleiche Frage stellt.

Du nervst hier langsam.

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Nico63AMG 
Fragesteller
 16.07.2016, 23:43

Dann such dir ein richtiges Leben du Internetrambo, statt hier Beiträge zu suchen auf die du dir einen kloppen kannst du idiot

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