120ps motorrad das vor 4 Jahren gedrosselt wurde darf ich mit a2 fahren?

4 Antworten

Nicht der Zeitpunkt der Drosselung der Maschine ist maßgeblich, sondern der Zeitpunkt des Erwerbes deiner Fahrerlaubnis Klasse A2.
Wenn Du diese vor dem 28. Dezember 2016 erworben hast, ja, ansonsten, nein.

Nein, wenn du erst jetzt den Schein gemacht hast

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin lang genug selbst Motorrad gefahren

Hallo,

NEIN, das darfst du NICHT.

Bei der Regelung mit den maximal 70 kW (96 PS) geht es um die Fahrerlaubnis und nicht um das Fahrzeug an sich.

Es spielt dabei keine Rolle, wann das Motorrad gedrosselt oder gekauft wurde.

Und es ist auch nicht möglich, ein Motorrad mit mehr Leistung erst auf maximal 70 kW zu drosseln und dann auf 35 kW.

Das nur für den Fall, dass du auf weitere nicht erlaubte / nicht mögliche Ideen spekulierst, die Regelung mit den 70 kW zu umgehen ;-)

Viele Grüße

Michael

Ausschlaggebend ob maximal 70 kW oder mehr zulässig ist, ist wann der Führerschein erworben wurde und nicht wann die Maschine gedrosselt wurde.

Hintergrund ausführlich erklärt:

https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie

Kurz und knapp: Hast du den A2 vor dem Stichtag im Dezember 2016 erworben darfst du auf 35 kW gedrosslte Maschinen in .de führen - auch dann wenn sie über 70 kW ungedrosselte Leistung haben. Aber nur innerhalb von .de, das Ausland ist tabu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.