Motorrad Führerschein offen?

3 Antworten

dein Führerschein war länger weg, der wurde NEU ausgestellt. was du noch fahren darfst, ist auf die Schlüsselzahl beschränkt.

Motorräder fallen da nicht mehr drunter

das was da eingetragen wurde sind Trikes, und auch mit Anhänger

Kokoloko282 
Fragesteller
 10.07.2023, 18:40

Mein Führerschein war von 2017 bis 2020 entzogen, ich habe ja trotzdem meinen Führerschein gemacht sowohl Motorrad als auch Auto es kann ja nicht einfach sein das ich dann nicht mehr Motorrad fahren kann

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Rotfuchs716  16.10.2023, 16:42
@Kokoloko282

manchmal werden bei Umschreibungen falsche Eintragungen vorgenommen. Du musst dann reklamieren und der Ausweis wird neu ausgestellt wenn versehentlich frühere Kategorien weg fielen. Dasselbe Problem hat man mitunter auch beim Umtausch ausländischer Führerscheine.

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wenn du die ategorie A im führerausweis hast, kannst du ein ngedrosseltes Motorrad fahren.

Aktuell hast du nur Klasse A2 sowie die Trike-Schlüsselzahlen bei Klasse A.

Irgendwas stimmt hier aber nicht.

Ich habe 2012 mit 20 Jahren meinen Motorrad Führerschein gemacht

Bis 2013 wurde zwischen A (beschränkt) und A unterschieden, Klasse A2 gab es noch nicht.

Du hast also Klasse A (beschränkt) gemacht und durftest in den ersten zwei Jahren nur Motorräder bis 34 PS fahren.

bin dann auch mit 48 PS gefahren

Also hattest du zwei Jahre bereits hinter dir und die 34PS-Auflage ist entfallen, oder warst du damit einfach illegal unterwegs?

Führerschein dank bestandener MPU zurückbekommen bekommen nachdem er mir zuvor entzogen wurde

Wann wurde er entzogen? Innerhalb von zwei Jahren, als du noch die 34 PS-Auflage hattest oder erst danach?

Laut Anlage 3 FeV gilt Folgendes:

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:
II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013)
Lfd. Nr.: 2
Fahrerlaubnisklasse (alt): A (beschränkt)
Fahrerlaubnisklassen (neu): A4 , A2, A1, AM
4 Amtliche Anmerkungen: Die Zuteilung der Klasse A erfolgt nur, sofern der Antragsteller zuvor mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) war.

Wurde dir die Fahrerlaubnis also nach mehr als zwei Jahren entzogen, hätte man dir im Rahmen der Neuerteilung die vollwertige Klasse A erteilen müssen. Warst du hingegen noch innerhalb dieser Frist, hast du nur Anspruch auf A2.

Kokoloko282 
Fragesteller
 10.07.2023, 19:10

Ich muss mich korrigieren, ich habe meinen Motorradführerschein erst im Jahr 2013 gemacht und musste die ersten 2 Jahre mit gedrosselten 48 PS fahren. Mein Führerschein wurde mir dann im November 2016 entzogen. Ich habe davor noch nichts unternommen um meine Maschine offen fahren zu können. Wenn ich das richtig verstehe bin ich befugt meine aktuelle Maschine gedrosselt zu fahren ( was sie auch ist ). Auf der Rückseite meines Führerscheines ist ja bei A2 ein Sternchen ohne das im Feld 12 irgendwelche Schlüsselzahlen stehen. Um meinen A Schein zu bekommen muss ich einfach eine praktische Prüfung bei der Fahrschule machen? Das ist ja wahrscheinlich erst frühestens nach 2 Jahren nach Ausstellungsdatum möglich?! Da mir der Führerschein im Dezember 2020 neu erteilt wurde ist diese Frist ja bereits entfallen d.h wenn ich das richtig Verstehe das ich nun die Erweiterung von A2 auf A machen kann?

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migebuff  10.07.2023, 19:13
@Kokoloko282

In dem Fall ist die Sachlage eindeutig, du musst die Aufstiegsprüfung auf Klasse A machen. Die Voraussetzung dafür hast du durch den zweijährigen Vorbesitz von A2 erfüllt.

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