Moped geht 64, was sagen wenn Polizei nach Geschwindigkeit fragt?
Hallo,
Hab ein Moped wo nichts geändert wurde welches aber 65 läuft (schätze das der Auspuff ausgebrannt ist, keine Dämmwolle). Was soll ich sagen wenn die Polizei nach der Geschwindigkeit fragt?
9 Antworten
bei uns kommt der abschlepper und nimmt es mit,dann kommt tüv gutachten und die rechnung geht an dich.strafe kommt extra und meist später
wo nichts geändert wurde
Spielt keine Rolle, ab 20% Überschreitung musst du zwingend bemerken, dass das Fahrzeug zu schnell ist, egal ob du etwas verändert hast oder nicht.
Kann das Leichtkraftradrad aber erheblich höhere Geschwindigkeiten als erlaubt erreichen, so liegt für den Fahrzeugführer nahe, dass am Fahrzeug entweder geschwindigkeitsrelevante Änderungen vorgenommen wurden oder aber sonstige technische Mängel vorhanden sind, die eine Einschränkung bzw. Entziehung der Zulassung bedingen können (§ 17 StVZO; Hessischer Verwaltungsgerichtshof ESVGH 52, 102 ff.); auch drängt sich für ihn die Frage auf, ob er dieses mit der ihm erteilten Fahrerlaubnis noch benutzen darf. Die Grenze, ab welcher solche ohne äußere Eingriffe aufgetretene Veränderungen als wesentlich anzusehen sind, bemisst der Senat vorliegend mit 20 %, so dass bei einem geringeren Anstieg der bauartmäßig zugelassenen Höchstgeschwindigkeit die Fahrerlaubnis und damit der Tatbestand des § 21 Abs.1 StVG nicht betroffen ist.
- OLG Karlsruhe Urteil vom 10.1.2003, 1 Ss 73/02
Mit deinen 42% liegst du weit über jeglicher Toleranz. Andere Gerichte haben sogar nur 10% für zulässig erklärt.
Ich habe ein Moped (Simson S51), welches bei knapp 50 ccm laut Papiere eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h hat, darüber hinaus auf ebener Strecke bis 70 km/h schafft und die bei Gefälle auch noch einiges mehr drauf kriegt, ohne dass diese irgendwie getunt wurde. Allerdings habe ich sie nie schneller als 75 km/h laufen lassen, weil ein Bekannter von mir bei etwas mehr den Unterbrechertaster der Zündung entschärft hat.
Die Polizei kann zwar bei Verdacht das Moped prüfen lassen, aber wenn Du nichts verändert hast, kann sie Dir höchstens, wenn sie Dich geblitzt hat, die Geschwindigkeitsüberschreitung vorwerfen. Das war bei mir auch mal der Fall - vor 18 Jahren.
Eine Simson S51 darf offiziell, sofern vor dem Jahr 1989 produziert, trotz einer der Bauart zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und obwohl bekannt ist, dass sie auch ohne Tuning zu mehr als das in der Lage ist, mit einem Moped-Führerschein gefahren werden. Und auch die Gerichte sehen das mit Sicherheit so, denn es ist so gesetzlich festgelegt.
Das ist schön und sogar annähernd richtig, hat aber weder etwas mit der Frage noch mit meiner Aussage zu tun. Mir geht es um den zitierten Teil deiner Antwort, für den du trotz Nachfrage bis jetzt keine Rechtsgrundlage nennen konntest. Bitte zitiere dieses deiner Meinung nach existierende Gesetz, das dem Fragesteller eine Überschreitung der eingetragenen Geschwindigkeit um 42% erlaubt.
Das ist schön und sogar annähernd richtig, hat aber weder etwas mit der Frage noch mit meiner Aussage zu tun.
Dann erkläre Deine Aussage.
Mir geht es um den zitierten Teil deiner Antwort, für den du trotz Nachfrage bis jetzt keine Rechtsgrundlage nennen konntest.
Bitte zitiere dieses deiner Meinung nach existierende Gesetz, das dem Fragesteller eine Überschreitung der eingetragenen Geschwindigkeit um 42% erlaubt.
Ausgehend davon, wann sein Moped erstmals zugelassen wurde ist nach
Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
also mehr zulässig, wobei Tachos immer mal etwas übertreiben. (Quelle siehe Link) Und von 42 Prozent war vorher nie die Rede sondern ist eine Unterstellung von Dir.
Ein Link zu einer Contentmill ist keine Rechtsgrundlage. Zumal gerade diese hier auch noch bekannt dafür ist, ihre Klicks mit teils zehn Jahre alten Texten zu generieren. Braucht man also nichtmal anschauen.
Das Fahrzeug des Fragesteller erfüllt laut seiner Aussage Euro 3, ist also weder eine Simson aus der DDR, noch wurde es vor 2001 gebaut, darf somit nur 45 km/h fahren, fährt aber 64 km/h und ist daher 42% zu schnell. Laut OLG Karlsruhe sind 20% zulässig, laut anderen Urteilen 10%.
Erstmal bleibt die Frage woher weißt du das es 64 sind?
Bei nem 2 Taktet liegt es sicher nicht an der fehlenden Dämmwolle. Ohne dies läuft der Motor eher schlechter. Ein 2 Taktet braucht den Gegendruck aus dem Auspuff um keine massiven Spülverluste im Zylinder zu haben.
Weil, der Auspuff original ist, 49,7ccm auf dem Motorblock draufsteht und ich definitiv nichts gemacht habe. Btw Euro3
Das beantwortet aber die Frage nicht, woher du weißt das es 64km/h sind
Sage einfach das ist ein Zweitaktmotor , da müssen sie die gemessene Geschwindigkeit durch 2 Teilen....
Das sehen die Gerichte zwar anders, aber du darfst uns gerne mit Zitat der Rechtsgrundlage belegen, wie du zu dieser Feststellung kommst.