Moped Auspuff Österreich?

1 Antwort

  • Es sind nur Schalldämpfer mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) zulässig. Sofern ein fahrzeugspezifisches Gutachten zu der EG-Genehmigung vorhanden ist, ist der Schalldämpfer eintragungsfrei; das entsprechende Gutachten ist jedoch mitzuführen

Das schreibt die Hompage der TÜV Österreich.

Noch Fragen?