Anderen Auspuff am Moped und was gibt das für eine strafe?
Ich wollte mal kurz fragen aus Neugier welche strafe es gibt, wenn man mit einem Auspuff rumfährt der nicht erlaubt ist also keine e Nummer hat und auch kein ABE? Und zu laut ist Nur Leute antworten die es auch wirklich wissen bitte
5 Antworten
Hallo Nico336699,
durch den nicht zugelassen Auspuff dürfte sich das Abgasverhallten verändern, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach folgender Rechtsgrundlage führt:
Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html
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§ 19 Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas‐ oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
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Die Fahrt mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis hat laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid zur Folge:
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Tatbestandsnummer: 319500
Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
Ordnungswidrigkeit. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld 50,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Möglich währe auch der folgende Bußgeldbescheid.
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Tatbestandsnummer: 319609
Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
Ordnungswidrigkeit gem.:§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b.2 BKat
Bußegeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Eine weitere Folge der erloschenen Betriebserlaubnis ist, dass Du mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darfst, bis Dir der TÜV eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt hat. Die Kosten für die damit verbundene Einzelabnahme betragen einen dreistelligen Eurobetrag.
Schöne Grüße
TheGrow
Wollte gerade schreiben, dass es dafür keine extra Vorschriften gibt, aber da ich Deutschland kenne, dachte ich schau mal nach und siehe da:
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§ 61 Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung – Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht
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Leider ist der angeführte Anhang auf der Seite: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/ nicht zu finden.
Hoffe Dir langt die Information auch so
okay danke hast mich gut abgeklärt :) Aber das mit dem Ständer ist überflüssig dumme Gesetze irgendwie hier in Deutschland :D
Aber das mit dem Ständer ist überflüssig
Muss ehrlich gesagt gestehen, dass ich mir das auch gedacht habe, als ich mir den entsprechenden Paragraphen durchgelesen habe
... spätestens wenn du dich wegen einem ausgeklappten Seitenständer auf nie Nase legst siehst du das vermutlich anders....
Der Seitenständer muss bei Entlastung selbständig einklappen, oder das Fahrzeug muss mit einer technischen Lösung ausgesattet sein die ein Wegfahren mit ausgeklapptem Seitenständer unterbindet. Meist bei neueren Fahrzeugen ist deshalb ein Schalter am Seitenständer angebracht der, je nach Hersteller, spätestens beim Einlegen eines Gangs die Zündung unterbricht.
meiner klappt nicht weg wenn ich mein Moped hoch nehme der bleibt so aber wenn ich den Ständer draußen habs und los fahren will geht die karre aus weil dort ein Schalter ist der den Ständer betätigt wenn er drin is :)
Erlöschen BE und meist bleibt das Fahrzeug mindestens stehen. Kann aber auch zur Beweissicherung und Begutachtung beschlagnahmt werden
Aufforderung zur Änderung durch die Polizei mit Fristsetzung. Auch eine außer Betriebnahme kann es geben.
kommt darauf an ob ein filter im Auspuff ist wenn nicht gib's ärger aber wenn hat man mit keiner straffe zu rechnen
Was heißt Filter? Für die Abgase? Und wo ist der in kann man den vielleicht wenn man sich einen holt den nachrüsten?
Da gibt es sicher eine straffe Strafe.
Ne Frage, gibts es rechtlich irgendwelche Vorschriften für ein Seitenständer am Mofa? Lg