E-Nummer auf Auspuff ausreichend?
Hallo, ich hätte da eine Frage im Bezug zu 125ern. Ich habe nun mehrfach gelesen dass bei Auspuffanlagen ein E-Prüfzeichen ausreichend ist und keine ABE gefordert werden darf, sofern ein E-Prüfzeichen auf der Anlage ist. Inwiefern stimmt das?
2 Antworten
Wenn man eine neue Zubehör-Auspuffanlage mit Straßenzulassung anschafft, hat diese normalerweise ein eingestanztes E-Prüfzeichen mit Nummer, also eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht. Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Anlage für das jeweilige Motorradmodell geprüft und zugelassen ist. Eine solche Anlage muss man weder eintragen lassen, noch braucht man die Unterlagen unterwegs mitzuführen.
So wie es da steht. Man muss nichts mitführen wenn E-Pz., wenn der Puff für das Moped zugelassen wurde, und das steht in den Unterlagen vom Puff die man beim Kauf / vor dem Kauf / zum Kauf erhält. Der Sheriff könnte mit der E-Pz. sich auf Wunsch ja die Liste der dazu passenden Fahrzeuge anschauen.
Eine solche Anlage muss man weder eintragen lassen, noch braucht man die Unterlagen unterwegs mitzuführen.
Doch muss man. Wenn du es nicht eintragen lässt, musst du die ABE im Original mitführen.
Wer die ABE vergisst und der Auspuff nicht eingetragen ist, muss i.d.R. zur Wache fahren und ihn nachreichen. Meistens gibts dazu ein noch ein Bußgeld.
Nur beim Spiegel o.Ä. reicht die E-Nummer.
Bitte eine Quellenangabe zu dieser Aussage. Meine war immerhin von der rennomierten Prüforganisation Dekra.
Das steht bei der Dekra nicht. Du hast nicht richtig gelesen.
Text 1:1 aus der Dekra rauskopiert. https://www.dekra.de/de/auspuffanlage/ Unter "Info" nachzulesen.
Im Podcast "Tante Louise" war mal ein Polizist zu Gast. Er sagte, die E-Nr reiche. Für die Polizei sei es aber einfacher, wenn man Unterlagen dabei oder eine Eintragung in den Papieren habe.
Gegen die Willkür der Rennleitung kannst du dich aber nur schlecht zur Wehr setzen.
Wenn du Unterlagen dabei hast, hast du bessere Chancen, daß sie dich nicht fertigmachen. Irgendeine Möglichkeit zur Schikane können sie immer finden, wenn sie wollen.
Also gilt generell E-Prüfzeichen + "Beweis" dass der Auspuff zu der Maschine passt bzw zu dieser gehört?