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Antwort
- Es sind nur Schalldämpfer mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) zulässig. Sofern ein fahrzeugspezifisches Gutachten zu der EG-Genehmigung vorhanden ist, ist der Schalldämpfer eintragungsfrei; das entsprechende Gutachten ist jedoch mitzuführen
Das schreibt die Hompage der TÜV Österreich.
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