Mofa Prüfbescheinigung ausstellen lassen?
Hallo ich besitze (noch) meinen Führerschein für die Klassen A1 und B und möchte mir jetzt gerne die Mofa Prüfbescheinigung ausstellen lassen, damit ich in Zukunft noch mobil bin.
Kann ich einfach mit meinem Füherschein zum TÜV oder Landratsamt gehen und mir die Bescheinigung ausstellen lassen? Und wenn ja, wohin muss ich? TÜV oder Führerscheinstelle?
Danke für eure Antworten
4 Antworten
Noch einmal:
Grundsätzlich gilt: Wird ein Fahrverbot (§ 44 StGB) oder die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) angeordnet, ist das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr für den Betroffenen verboten. Ein Zuwiderhandeln steht unter Strafe.
Ein Mofa ist ein Kraftfahrzeug
Unter Kraftfahrzeuge versteht man „Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden und nicht an Bahngleise gebunden sind.“ (§ 1 Abs. 2 StVG)
Dieser Definition unterfallen nicht nur bei Pkw und Lkw. Auch bei Mofas, Elektrorollstühlen oder Segways handelt es sich um „Kraftfahrzeuge“. Es ist dabei ohne Bedeutung, für welchen Zweck das Fahrzeug eingesetzt wird und ob es einer gesonderten Fahrerlaubnis bedarf.
Fahrverbot
Wer trotz eines angeordneten Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, macht sich wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar.
Strafbar macht sich daher auch, wer trotz eines Fahrverbots mit einem Mofa am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Es droht die Einleitung eines Strafverfahrens. Das Gesetzt sieht für diesen Straftatbestand eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
Quelle ANWALT.De
Du hast gerade den für mich wichtigen Artikel weggelassen, aber das wusste ich eh schon. Mir geht es nicht darum OB ich fahren darf, sondern woher ich den Mofa Lappen bekomme.
Fahrerlaubnisentziehung
Die Besonderheit bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass für die Berechtigung, ein Mofa führen zu dürfen, gerade kein regulärer Führerschein erworben werden muss. Ausreichend ist eine sogenannte „Prüfbescheinigung“.
Die Entziehung dieser Prüfbescheinigung kann nicht angeordnet werden. Die Prüfbescheinigung bleibt daher auch bei einem Fahrerlaubnisentzug bestehen!
Der Betroffene darf daher trotz angeordnetem Fahrerlaubnisentzug ein Mofa im Straßenverkehr führen, wenn er eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen kann. Um die erforderliche Prüfbescheinigung für das Mofa zu erwerben, müssen sechs Theoriestunden zu je 90 Minuten absolviert werden. Zusätzlich muss mindestens eine praktische Fahreinheit abgeleistet werden. Die konkrete Anzahl an praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben, sondern soll an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Ebenso darf weiterhin ein Mofa führen, wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, da es bis zu diesem Stichtag keine Prüfbescheinigung für das Führen von Mofas bedurfte.
Wer aber über keine Prüfbescheinigung verfügt und nach dem 01.04.1965 geboren wurde, aber dennoch mit einem Mofa fährt, obwohl die Fahrerlaubnis entzogen wurde, macht sich wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ nach § 21 StVG strafbar.
Behalte deinen Führerschein" geht leider in meinem Fall nicht :) weil den werde ich ab Montag erstmal für ne längere Zeit nicht mehr haben...
Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?
Dann lies Dir das mal durch:
Entzug der Fahrerlaubnis, das Fahrverbot hab ich schon hinter mir
Eine Prüfbescheinigung für Mofas hat nichts mit Führerschein oder TÜV zu tun. Solange du diese Prüfbescheinigung besitzt darfst du meine wissens nach Mofa fahren^^
Tipp am Rande Mofas und Mopeds brauchen auch nicht zum TÜV einfach Versicherungskennzeichen dran und läuft - bist du angehalten wirst ;-)
Ehrlich gesagt bin ich da auch überfragt, geh doch einfach mal in die nächste Fahrschule. ?!
Hallo Jan,
dann musst du zur Zulassungs- oder Führerscheinstelle gehen.
Bikergrüße!
Alles klar, Danke. Ich war nämlich vor 2 Tagen dort und die Dame meinte zu mir ich sollte zum TÜV, die bei der FS stellen erst ab AM die Führerscheine aus und Sie habe das in ihren 2 Jahren in denen Sie hier ist noch nie gemacht... ich werde da einfach mal anrufen und nochmal nachfragen
Tja, wenn die Dame auf der Führerscheinstelle sagt, dass Du damit zum TÜV sollst, weil man auf der Führerscheinstelle nur Führerscheine ausstellt, dann wäre das doch mal eine Idee, oder?
Die sollte es doch eigentlich wissen.
Ich weis jetzt nicht, wer genau meinen Mofa-Prüfbescheinigung damals ausgestellt hat. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht die Führerscheinstelle war.
Genau, ich habe die extra Bescheinigung aber nicht gemacht, ich darf quasi nur wegen meinem A1 und B Mofa fahren. Will jetzt aber noch extra die Prüfbescheinigung ausgestellt haben, da ich nicht in jeder Kontrolle die 10€ für Fahren ohne Prüfbescheinigung zahlen muss.