Mofa 25 km/h auf Feld?

4 Antworten

Nein, eigentlich nicht.

Aber wo kein Kläger da auch kein Richter, also wenn sich niemand beschwert passiert dir wohl nichts

Aber um über Kartoffeläcker zu brettern braucht man was leistungsstärkeres ;)

Nein, darfst du nicht. Nur auf Privatgelände.

Still  21.12.2022, 22:14

Privat hat nichts mit öffentlichem Verkehrsraum zu tun. Der Supermarktparkplatz ist auch privat, aber gleichzeitig auch öffentlicher Verkehrsraum.

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Wintermadl  21.12.2022, 22:16
@Still

Dann definieren wir eben "privat" als "nicht öffentlichen Verkehrsraum"
Mit privat meinte ich zb Opas Blumenwiese, oder die lange Privatstraße zum eigenen Haus.

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Still  21.12.2022, 22:18
@Wintermadl

Es muß eine bauliche Abgrenzung geben, die den Zugang für Unberechtigte unmöglich macht. Auf der Privatzufahrt zum Haus ist öffentlicher Verkehrsraum gegeben!

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Wintermadl  22.12.2022, 07:03
@Still

Also bei uns sind auf Privatstraßen Schilder angebracht, dass das eine Privatstraße ist und das Befahren verboten... Ohne Schild kann ja keiner riechen, dass es sich um ne Privatstraße handelt.

Keine Ahnung warum das bei euch anders ist, aber bei uns ist das definitiv kein öffentlicher Raum. Hat auch keiner etwas verloren auf MEINER Straße, die nur zu MEINEM Haus führt.

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migebuff  22.12.2022, 07:32
@Wintermadl

Wenn eien Fläche für jedermann zugänglich ist, gehört sie zum öffentlichen Verkehrsraum.

Spielende Kinder oder Wanderer, die von ihrem Betretungsrecht Gebrauch machen, scheren sich nicht um irgendwelche Schilder. Sie sind in der Lage, die Fläche zu betreten, somit besteht dort auch die Möglichkeit, dass sie in einen Unfall verwickelt werden können.

Aus welchem Grund bist du der Ansicht, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung für dich nicht gilt und du mehr zu sagen hast als der Bundesgerichtshof? Erkennst du die deutschen Gesetze nicht an, weil du einer bestimmen Gruppierung zugehörig bist? Dann lass uns das bitte gleich wissen, damit unnötige Diskussionen über das Bestehen der Bundesrepublik erst garnicht aufkommen.

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Wintermadl  22.12.2022, 14:10
@migebuff

Also erstens lebe ich in Ö.

Und zweitens nochmal: auf MEINER Privatstraße, die ich als solche gekennzeichnet habe und wo auch ein Schild ist, dass das Befahren nicht erlaubt ist, haben fremde Personen rein gar nichts verloren.
Im Gegenteil, die können froh sein, wenn sie keine Besitzstörungsklage erhalten, wenn sie sich auf meinem Grund und Boden rumtreiben.

kA was ihr in Deutschland für ne komische Rechtssprechung habt... *kopfschüttel*

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Wintermadl  22.12.2022, 14:14
@migebuff

Bestehendes Wegerecht an einer Privatstraße ist natürlich ein anderes Thema...

Wäre sinnvoll, erst zu lesen und zu verstehen was ich schreibe bevor du stur auf etwas beharrst. Und deine Unterstellungen kannst du dir auch sparen.

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migebuff  22.12.2022, 16:58
@Wintermadl
Für die Wertung einer Straße als solche mit öffentlichem Verkehr kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund an, sondern darauf, dass die Verkehrsfläche von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann.
Für den Ausschluss des öffentlichen Verkehrs reicht das Anbringen einer Kette mit der Tafel „Privatstraße“ in keiner Weise aus, insbesondere deshalb, weil durch diese Maßnahme mangels durchgehender Absperrung keine abgeschlossene Fläche gebildet und die Benützung durch Fußgänger nicht ausgeschlossen wird. Erforderlich ist viel mehr ein allgemein sichtbares Benützungsverbot, allenfalls mit einem Hinweis auf die Eigenschaft als Privatstraße.
Durch die Tafel „Privatstraße“, welche lediglich ein Eigentumsverhältnis ausdrückt, wird in keiner Weise ein Benützungsverbot zum Ausdruck gebracht.

UVS Niederösterreich, Senat-MD-01-1308, 20.11.2002.

Natürlich lügt euer unabhängiger Verwaltungssenat und du weißt es natürlich besser. Ich bitte um Verständnis, dass an dieser Stelle keine weitere Diskussion mehr erfolgen kann und ich dich auf meine Ignorierenliste setze.

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Wintermadl  22.12.2022, 17:33
@migebuff

Und wer lesen kann ist deutlich im Vorteil ;)
Bei dem was du da oben eingefügt hast, steht doch deutlich: "erforderlich ist ein allgemein sichtbares Benützungsverbot, allenfalls mit dem Hinweis auf die Eigenschaft als Privatstraße" und wovon rede ich denn die ganze Zeit?
Danke, dass du meine Aussage mit dem oben bestätigt hast ;)

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Ob Feld, Straße oder Parkplatz ist egal. Entscheidend ist das Kriterium "abgeschlossen" und das bedeutet, Fremde haben keinen Zugang.

Fahren ohne Prüfbescheinigung hat mit Fahren ohne Führerschein nichts zu tun. Das kostet selbst auf der Straße nur 20,- Verwarngeld und hat sonst keine weiteren Folgen.

Wichtig ist: das Teil darf nicht getunt sein und es muss versichert sein. Ist das nicht der Fall, dann kann es doch sehr teuer werden.

Still  22.12.2022, 07:35
Fahren ohne Führerschein

Das kostet sogar nur 10 Euro Verwarngeld ; - )

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftatbestand.

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Feld wie Acker? Da ja, das ist ja privatbesitz genau genommen

ABER würd ich von abraten, da zerlegst Dir nur das Mofa, da kannst nur mit ner Enduro drüber