Mobilcom? Schadenersatz?

7 Antworten

Gewöhne dir an VOR Vertragsbeginn die AGB zu lesen. I.d.R. kann ein laufender mobilcom-Vertrag 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden . Kommt man dem nicht nach verlängert sich die Laufzeit automatisch .

Nach Eingang der Kündigung endet der Vertrag zum Stichtag , bis dahin hast du die Rechnungen zu zahlen.

Du bist in Zahlungsverzug = der Schuldner , worauf begründest du deine Forderung auf Schadensersatz ?


kevin1905  07.03.2019, 16:13

Das Schriftformerfordernis für Mobilfunkverträge ist unzulässig.

Rest passt so.

Ich glaube aber man hat an ihn eine Schadenersatzforderung von 3.000,- €.

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LouPing  07.03.2019, 17:57
@kevin1905

Schriftlich zu kündiger erspart einem oftmals verdammt viel Ärger , ich halte das nach wie vor für eine sichere Methode im Zweifelsfall einen Nachweis bringen zu können .

Schadensersatz - das habe ich wohl falsch verstanden. Danke.

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kevin1905  07.03.2019, 18:32
@LouPing

Ich bervorzuge das Fax für sowas, Email u.U., wenn ich z.B. weiß, dass der Empfänger einen Responder hat, setze mich selbst ins CC und weiß es ist angekommen, wenn ich keine Fehlermeldung vom Mailer-Daemon kriege.

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Curasanus  08.03.2019, 12:49
@kevin1905

Einschränkung: nur wenn der Vertrag ekektronisch abgeschlossen wurde (zB im Internet) kann auch auf dem selben Weg gekündigt werden. Ein (schriftlicher) Vertrag (zB im Laden) bedarf weiterhin einer schriftlicher Kündigung.

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kevin1905  08.03.2019, 14:56
@Curasanus
Ein (schriftlicher) Vertrag (zB im Laden) bedarf weiterhin einer schriftlicher Kündigung.

Nein.

Gilt nur für Verträge, welche vor dem 01.10.2016 geschlossen wurden.

Seitdem dürfen auch im Laden geschlossene Verträge für eine Kündigung kein Schriftformerfordernis mehr vorsehen. Die Textform (inkl. der elektronischen Form) ist wirksam.

vgl. u.a. § 309, Nr. 13 n.F. seit o.g. Datum.

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Grob gerechnet 18-20 Monate Restlaufzeit, 3000€ Forderung, dann müsstest du monatliche Kosten i.h.v. 150-165€ haben...

das klingt nach etwas mehr als nur einem Handy Vertrag...

kann es sein das du mehrere Verträge abgeschlossen hast, Dir drei subventionierte Handies gekrallt hast und jetzt aus den Verträgen raus willst??

Schadenersatz kommt grundsätzlich nur in Frage, wenn der Anbieter aufgrund vertragswidrigen Verhaltens (z.B. Beitragsrückstände > 75,- €) deinerseits den Vertrag fristlos gekündigt hat.

Dieser Schadenersatz darf aber 50% der Fixkosten für die Restlaufzeit nicht übersteigen.

Leider machst du keine oder nur ungenaue Angaben, so dass wir hier nicht konkreter sagen können, was statthaft ist und was nicht.


Seyma1990 
Fragesteller
 07.03.2019, 17:00

Ich habe mehrere Verträge abgeschlossen aber wollte es nicht mehr habe die 75 Euro überzogen weil ich raus aus den Verträgen wollte und der Schadensersatz ist jetzt mittlerweile 3080euro aber muss ich das bezahlen weil ich nutze ja die sim Karte nicht bzw. die ist ja gesperrt lg

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kevin1905  07.03.2019, 18:39
@Seyma1990

Ob du die nutzt ist belanglos, der Preis fällt an für die Bereitstellung.

Und wenn du Verträge über 2 Jahre schließt, kalkuliert der Anbieter auch über 2 Jahre mit Umsatz aus diesem Vertrag. Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten.

Bleibt dieser Umsatz aus, weil du vertragswidrig nicht zahlst, so kann die Gegenseite, bei Ausständen über 75,- € pro Vertrag diesen fristlos kündigen und Schadenersatz verlangen für den entgangenen Umsatz.

Wenn die Restlaufzeit noch 18 Monate betröge und der monatliche Preis 30,- €, dann wäre der Schadenersatz wie folgt zu berechnen:

18 x 30,- € x 50% = 270,- €.

Neben dem Schadenersatz fallen natürlich lustige Kosten an, wie

  • Zinsen (5% über Basis)
  • Rücklastschriftgebühren (3,65 € pro Buchungsvorgang maximal)
  • Mahngebühren (2,50 € pro Brief maximal)
  • sowie ggf. Kosten für den Rechtsanwalt, wenn diese ausgelegt wurden oder die gerichtliche Geltendmachung.
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Seyma1990 
Fragesteller
 07.03.2019, 19:21
@kevin1905

Aber du meintest doch sie können nur 50% davon verlangen

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Ich verstehe die Frage nicht. Wenn du einen Vertrag über 2 Jahre hast, dann musst du diese 2 Jahre auch bezahlen egal was ist. Und wenn du durch was dummes auch immer du da jetzt 3.000 € Schulden gemacht hast, und da weg/raus willst, so kommst du trotzdem erst zum Ende der Vertragslaufzeit raus.

Und wenn du in der Zeit den Vertrag nicht nutzen kannst, so musst du trotzdem die monatliche Gebühr zahlen.

Vertrag ist nun einmal Vertrag.

Das ist kein Schadensersatz, sondern schlichtweg die vertraglich vereinbarten Gebühren, oder?