Mobbingopfer nimmt es auf einem Diktiergerät auf.....?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage ist, mit welchem Straftatbestand man Mobbing vor Gericht bringen will. Den gibt es nämich als solchen nicht. Man kann meines Wissens allenfalls damit verbundene Tatbestände wie Beleidigung, Verleumdung oder Körperverletzung vor Gericht bringen. Und es kann angezweifelt werden, ob Tonaufnahmen, die ohne Wissen des Betroffenen gemacht wurden, anerkannt werden.

Bevor ich an ein Gericht denke, würde ich bei einem Mobbing im Betrieb auch zunächst an eine innerbetriebliche Lösung denken (Vorgesetzte, Betriebsrat, Gewerkschaft...) oder eine externe Mobbingberatung.

Zitat:

"Im juristischen Sinn ist Mobbing zwar keine eigenständiger juristischer Tatbestand. Mobbing im rechtlichen Sinn ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche schikanöse und diskriminierende Verhaltensweisen, die in ihrer Gesamtheit und Verkettung als Mobbing zu erachten sind. Bei Mobbing muss es sich um fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen handeln, vereinzelte Konfliktsituationen und Verhaltensmomente sind noch nicht als Mobbing anzusehen.

Im deutschen Recht gibt es keine Vorschrift, die Mobbing explizit und ausdrücklich verbietet."

http://mobbing-und-burnout.sozialnetz.de/ca/e/ibg/

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.04.2018, 14:40

Es ist doch auch klar dass wenn man gemobbt wird nicht die Arbeitsleistung erbracht werden kann und die Arbeit als solches nicht mehr als "erfüllend" (sofern man dabei als erfüllung sprechen kann) angesehen werden kann. Hindert einen ja auch daran sich selbst zu entwickeln bzw. bei der Arbeit voranzukommen.

PeterSchu  28.04.2018, 19:00
@lschecker90gf

Alles vollkommen richtig, aber das ist so gesehen keine Angelegenheit für das Gericht. Es sollte allerdings auch schon im Interesse des Betriebs sein, Mobbing zu unterbinden. Und wenn jemandem aktiv Mobbinghandlungen nachgewiesen werden können, sollte man durchaus auch an eine Abmahnung oder Kündigung denken.

1.

Mobbing ist ein großes Wort. Mobbing für sich alleine ist erst mal keine feste Beschreibung. Auch gesetzlich gibt es hier keinerlei Vorgaben. Es gibt vage Umschreibungen durch Gerichte. Letztendlich gibt uns aber auch das Bundesarbeitsgericht mit auf den Weg, dass auch härtere Auseinandersetzungen in einem Arbeitsverhältnis noch lange kein Mobbing sein müssen. Es gibt natürlich echtes Mobbing. Der Begriff wird jedoch sehr inflationär benutzt. Von daher bin ich sehr vorsichtig geworden. Erst einmal wäre aufzuklären, was überhaupt geschehen ist und warum dieses geschehene Mobbing sein sollte, also einen systematischen und vorsätzlichen Charakter hat.

2.

Das Aufzeichnen von Gesprächen, insbesondere ohne Einwilligung, ist eine ganz schlechte Idee. In der Regel liegt hier ein Verstoß gegen zumindest datenschutzrechtliche Bestimmungen, meist auch gegen strafrechtliche Bestimmungen vor. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses kann ein solcher Verstoß sogar eine außerordentliche Kündigung zur Folge haben. In letzter Zeit hatten sich Gerichte eingehender mit dieser Thematik unter dem Stichwort Aufzeichnung von Personalgesprächen beschäftigt. Bei Interesse füge ich mal einen Link bei. Bei vertieftem Interesse bitte die Originalentscheidungen googeln (Es gibt eine neuere vom LAG Ffm).

http://www.kanzlei-mudter.de/ausserordentliche-kuendigung-wegen-einmaliger-aufzeichnung-personalgespraech.html

3.

Unabhängig von dieser Problematik, sind solche Aufzeichnungen vor Gericht, selbst wenn diese zugelassen würden, in der Regel völlig unbrauchbar. Nur aufgrund einer Aufzeichnung ist noch lange nicht klar wann diese Aufzeichnung gemacht wurde, wer tatsächlich spricht und in welchem Zusammenhang. Es gibt in soweit erheblich bessere Mittel zum Nachweis. Erst einmal geht es jedoch darum abzuklären, ob echtes Mobbing vorliegt und unabhängig davon, wie die Situation am besten geklärt werden kann. Insoweit würde ich empfehlen Beratungsstellen aufzusuchen. In einem 1. Schritt sind diese oft hilfreicher als Anwälte. Rein arbeitsrechtlich ist es immer extrem schwierig solche Fälle von echten Mobbing für Mandanten hilfreich zu lösen. Von daher ist meine Empfehlung in 1. Linie die Unterstützung von Beratungsstellen. Entsprechende Stellen lassen sich einfach googeln

Die Aufzeichnung ist erst mal illegal. Von Videoaufzeichnungen ist bekannt, dass es von Bedeutung ist, ob die Aufzeichnung mit dem Zweck gemacht wurde, jemanden zu überführen, oder eigentlich zu einem privaten Zweck, und dann zufällig der Verdächtigte mit aufgenommen wurde. Sprich: wenn die GoPro läuft, um Deine sportliche Skateboard-Fahrt aufzuzeichen, und zufällig die Aussage Deines Kontrahenten mit drauf ist, dann ist sie gerichtlich verwertbar. Hast Du die Kamera aber angestellt, um jemanden zu überwachen, darf das Gericht sich die Aufnahme nicht ansehen. Ich würde davon ausgehen, dass für Audioaufnahmen sinngemäß dasselbe gilt. Bist Du also z.B. (Hobby-)Musiker, und hast ein Aufnahmegerät, um Deine genialen Einfälle festzuhalten, und rein zufällig ist da noch was anderes drauf...

lschecker90gf 
Fragesteller
 28.04.2018, 00:54

Aha also wenn ich während der Arbeit als Hobbymusiker hin und wieder was in das Diktiergerät aufplaper es zufällig die ganze Zeit läuft und die Mobber drauf wären könnte man Gerichtlich gegen sowas vorgehen.

Was kann der gemobbte genau vor Gericht erzielen weiss das jemand genau?

Klar kann sie! Sollte sie auch!

Ob die Aufnahme vom Richter zugelassen wird, hängt davon ab, ob sie Grund zum Betrug hat und die Kenntnisse dazu. Wenn die Aussagen zum Mobbing glaubwürdig sind, dann dient die Aufnahme zur Dokumentation der Tatsachen und wird mit grosser Wahrscheinlichkeit zugelassen. Letztlich ist es der Entscheid des Richters. Auf Behauptungen, von wegen 'alles illegal aufgenommen und deshalb nicht beweiskräftig!' braucht sie nicht zu hören, wenn es sich um einen Akt der Unterstützung in einer Notlage handelt.

Einfach mal sich hier belesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing_(Arbeitsrecht)

Auch wenn Mobbing im Sinne des StGBs noch kein Straftatbestand ist, sind die AG daran gehalten, dass sie ein Mobbing einzelner KollegInnen unterbinden!

Leider wird es den Mitmenschen, die andere Personen mobben, noch viel zu leicht gemacht! Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, gibt es allerdings schon!

Da muss sich jeder selbst behelfen! Ein Mobbingtagebuch ist zwar umständlich, wird aber durchaus von den Gerichten anerkannt!

Ton- oder gar Filmaufnahmen sind hier u.U. kritisch zu bewerten, da trotz einer Klage der Mobber hier ebenso Persönlichkeitsrechte besitzt wie das Opfer!

Arbeitsanweisungen sind eben Anweisungen, die ein Vorgesetzter an seine Mitarbeiter vergibt. Auch hier besteht die Möglichkeit des Mobbens, indem ein bestimmter MA immer die Dreckarbeiten machen muss.