Was gilt als Nachweis/Beweismittel bei Anzeige zum Betrug?
Gilt der Nachrichtenverlauf aus versch. Apps u.a. Whats App, Telefonprotokolle Ein- und Ausgang von Anrufen, SMS, Kontoauszug (Abhebung), Sprachnotizen u.a. auf Diktiergerät als Nachweis und Beweismittel bei einer Anzeige und vor Gericht wegen Betruges?
Ich wurde von einer Person X unter falschem Namen um einige € erleichtert und überlege nun da ich den Namen nun rausgefunden habe Anzeige zu stellen bei der Polizei.
2 Antworten
Also Nachrichten die dir geschickt wurden können als Beweis herhalten klar.
Videos oder Sprachaufzeichnungen, welche du ohne Wissen deines Gegenübers und ohne richterlichen Beschluss angefertigt hast, dürfen nicht als Beweis im Strafverfahren gegen diesen verwendet werden.
Diese hast du umgehend zu löschen.
Alle möglichen Schriften, Videos, Bilder, Dokumente, Aussagen usw. kommen bei einem Ermittlungsverfahren als Beweise in Betracht. Nur zu. Je mehr desto besser.