Mitgliedsbeitrag FDP?
Hi, ich werde morgen 16 und möchte mich politisch beteiligen und der FDP beitreten. Da ich aber noch Schüler bin, frage ich mich wie der Mitgliedsbeitrag ist. Auf der Seite habe ich nur gefunden wie viel man zahlen muss vom Gehalt her Dankeschön :)
4 Antworten
§ 8 - Beiträge
(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Zahlungspflicht ist untrennbar mit der Mitgliedschaft verbunden. Eine beitragsfreie Mitgliedschaft ist unzulässig.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von dem Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung gegenüber dem Schatzmeister der zuständigen Gliederung erklärt.
Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu legen. Die im Wege der Selbsteinschätzung festgelegte Beitragshöhe bleibt für das Mitglied verbindlich und dient zur Feststellung von etwaigen Beitragsrückständen, so lange das Mitglied nicht gegenüber dem Schatzmeister auf Grund einer neuen Selbsteinschätzung eine andere Beitragshöhe mitteilt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages ist unzulässig.
Nach folgender EURO-Einkommensstaffel sind monatlich mindestens zu entrichten:
Bruttoeinkünfte monatlich Mindestbeitrag monatlich
Finanz- und Beitragsordnung der Freien Demokratischen Partei
52
A bis 2.600 EURO 8,00 EURO B 2.601 bis 3.600 EURO 12.00 EURO C 3.601 bis 4.600 EURO 18,00 EURO D über 4.600 EURO 24,00 EURO
In eigenen Beitragsordnungen dürfen beitragserhebende Gliederungen - für die Stufe A höhere Mindestbeiträge bis zur Höhe der Stufe C, jedoch - keine von der Beitragsstaffel nach unten abweichenden Mindestbeiträge festlegen.
(3) Der Vorstand der Gliederung, die die Beitragshoheit ausübt, ist berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag
- für Rentner, - für Haushaltsangehörige eines Mitglieds ohne eigenes Einkommen, - für in Ausbildung befindliche Mitglieder, - für Wehr- oder Ersatzdienstleistende, - sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,
abweichend von der Regelung des Absatzes (2) festzusetzen. Dies gilt bei entsprechendem Nachweis auch für Mindestbeiträge von Mitgliedschaftsbewerbern.
(4) Der zuständige Schatzmeister ist verpflichtet, die abweichende Festsetzung nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen. Auf Antrag des Schatzmeisters kann der Vorstand eine Fortsetzung beschließen.
Im Schnitt etwa 0.5% des Einkommens. Oder 5€. Pro Monat.
Mindestbeitrag 8 Euro monatlich, kann aber durch den Kreisverband etc., wo du beitrittst, auch gesenkt werden
http://www.fdp-lsa.de/wp-content/uploads/2014/01/F-B-ORD_1.pdf
wird kostenlos sein
Ich hoffe du hast dich vorher über die Partei, deren Geschichte und deren Klientel ausführlich informiert.