Mitgehen oder nicht?


25.06.2025, 00:06

Die Mutter von meinem Grossen, hatte der Polizei meinen Aufenthaltsort genannt. Die Mutter von meinem Grossen hatte Whatsappnachrichten an die Mutter von meinem Kleinen gesendet und behauptet, dass diese Nachrichten von mir stammen würden. Von diesen absenderlosen Weiterleitungen wollte sich die Mama meines Jüngeren Sohne in Angst und Schrecken versetzt gefühlt haben. Auch hier waren nur vage Vermutungen und blosse Möglichkeiten gegeben, aber nie ein dringender Tatverdacht, der zu einer Verhaftung gereicht hätte.

WARRIOREAGLE  24.06.2025, 14:24

Woher wussten sie Deinen Aufenthaltsort/ dass Du in diesem Hotel bist?

Lothar1974 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 00:05

Die Mutter von meinem Grossen, hatte der Polizei meinen Aufenthaltsort genannt. Die Mutter von meinem Grossen hatte Whatsappnachrichten an die Mutter vom Kleinen ..siehe oben

3 Antworten

Mal davon ausgehend, dass Dein Beitrag inhaltlich der Realität/Wahrheit entspricht:

Die Polizei hat Dich nicht „einfach mal so“ aufgesucht und mitgenommen; mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde sie damit beauftragt. Entweder gab es einen Haft-/Vorführbefehl oder es handelte sich um eine vorläufige Festnahme - nichts davon entspricht dem Straftatbestand der Entführung. Eine Weigerung Deinerseits hätte im Übrigen nichts geändert; die involvierten Polizisten hätten ihren Auftrag so oder so erfüllt, trotz allfälligen Widerstands Deinerseits.

Über das von Dir geschilderte Ereignis kann ich mir keine (seriöse) Meinung bilden, da ich nicht über die hierfür notwendigen Fallkenntnisse verfüge (tatsächlicher Sachverhalt, {Hinter}Gründe usw). Es bleibt mir daher nur, Dir zu raten, Dich mit diesem Anliegen an einen (weiteren) Anwalt zu wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)

Lothar1974 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 00:37

Ich wäre wirklich froh über eine zweite objektive Meinung.

Das Obergericht begründet den dringenden Tatverdacht damit, dass die Whatsappnachrichten bedrohlich waren. Darüber lässt sich natürlich streiten. Allerdings übersieht das Obergericht, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Nachrichten an die Mutter von meinem Jüngsten geschickt habe. Es ist von der Staatsanwaltschaft festgehalten , dass die Mutter von meinem Grössten die Nachrichten geschickt hat. Die Möglichkeit, dass kein dringender Tatverdacht bestand gegen mich, war durchaus gegeben. Zumindest eine Untersuchung hätte gestartet werden müssen.

Es ist sicher lobenswert, wenn das Obergericht seine Staatsanwaltschaft schützen möchte, trotzdem sollen die sich überlegen leichtfertig einen Vorführungsbefehl auszustellen.

Leider sind schon etwa 50 000 CHF Gerichtskosten in Folge aufgelaufen, die ich nicht bezahlen kann.

Wegen dieser Sache lässt man meine Jungs nicht zu mir in Ferien kommen, obwohl wir jeden Sonntag per Whatsapp Video telefonieren.

Lothar1974 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 00:10

Falls du dir ein Bild machen möchtest, schicke ich dir die Unterlagen. Grundsätzlich ist die Person, die eine andere in Angst und Schrecken versetzt der Drohung schuldig. Die Mutter von meinem Grossen , hätte schliesslich alles erfunden haben können. Angst hätte die Mutter vom Kleinen trotzdem bekommen können. Du kennst dich ja aus. Ich schicke dir gerne alle Unterlagen.

Und was genau hätte eine Weigerung gebracht?

Dann hätte man dich wohl trotzdem mitgenommen.

Ob das nun rechtens ist oder nicht dürfte dir ein Anwalt sagen können, der sich mit Schweizer Recht auskennt.

Ich denke, du hast die richtige Entscheidung getroffen. Ich glaube dir jetzt einfach mal dass das keine erfundene Geschichte ist. Eigentlich müssten die Polizisten Ihnen ein vorführungsbefehl zeigen.


Lothar1974 
Beitragsersteller
 24.06.2025, 12:34

Die entsprechenden Unterlagen kann ich noch hochladen. Für mich ist erschreckend, dass das Obergericht die Untersuchung verhindert, obwohl es eindeutige Anhaltspunkte gibt, dass neben der Verhaftung auch der dringende Tatverdacht fehlte. Der Haftgrund fehlte wahrscheinlich bei der Verhaftung auch schon. Zumindest nach der Vorführung hat mir das Obergericht zugestimmt, dass es keinen Haftgrund mehr gab, den der Staatsanwalt benannte.