Mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn ich betrunken Auto gefahren bin ?

4 Antworten

Hallo,

ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille gilt man als "absolut fahruntüchtig" und muss mit einer Anzeige wegen "Trunkenheit im Verkehr" oder sogar wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" rechnen.

Es gibt definitiv mehr als nur ein Fahrverbot, denn das gibt es bei Ordnungswidrigkeiten und ist auf maximal 3 Monate begrenzt.

Du musst mit 7 Punkten in Flensburg und auf jeden Fall mit einem längeren Entzug der Fahrerlaubnis und einer Geldstrafe rechnen.

Auch eine Freiheitsstrafe wäre theoretisch möglich, ist in deinem Fall aber eher unwahrscheinlich.

Da du eine Straftat begangen hast, kann man für die Länge des Entzugs und die Höhe der Geldstrafe nicht einfach mal so im Bußgeldkatalog nachschauen. Darüber entscheidet einzig und alleine der Richter.

In vielen Bundesländern wird die MPU bereits ab 1,1 Promille angeordnet.

Viele Grüße

Michael

Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat, steht 10 Jahre in Deiner Akte.Führerschein Entzug  Freiheitsstrafe oder Geldstrafe je nach Einkommen / Anklage

https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/

 

Overmic 
Fragesteller
 02.03.2017, 11:03

So weit war ich auch schon. Danke für die Hilfe .. 

Ich möchte wissen wie lange der Führerschein eingezogen wird ? Ist es definitiv mehr als nur ein Fahrverbot ? 

gamerpro1978  02.03.2017, 11:07
@Overmic

Ja so steht es zumindest im Katalog.

Am besten Anwalt nehmen und sofort bei einem Alkoholmissbrauch Kurs anmelden und vor Gericht dann vorlegen.

Das kann mit unter die Strafe wegen Einsicht mildern.

Einsicht ist schon mal gut und wenn Du Dich dann auch noch gleich um Dein Alkoholproblem kümmerst sieht es besser aus. Bist ja auch noch jung und hoffentlich ohne Vorstrafen.

gamerpro1978  02.03.2017, 11:12
@gamerpro1978

Hier noch einmal genauer...

Fahren unter Alkoholeinfluss ab einer Promille von 1,1

Wird die 1,1 Promillegrenze überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dieses Vergehen wird geahndet mit:

  • Bußgeld in unterschiedlichen Euro-Summen
  • drei Punkten in Flensburg,
  • einem Führerscheinentzug wegen Alkohol (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) und
  • ggf. einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre).
gamerpro1978  02.03.2017, 11:14
@gamerpro1978

Sicher nicht das was Du hören wolltest...

Aber auch das geht vorbei.

Kannst ja mal schreiben wie es ausging..in ein paar Wochen..

gamerpro1978  02.03.2017, 11:18
@gamerpro1978

Ohne Gefährdung oder Sachschaden und zum ersten mal bekommst sicher keine Freiheitsstrafe.

ToMxLoNG  02.03.2017, 11:23

bei so einen Wert kann man von einer gewissen Gewöhnung sprechen, ich vermute mal da kommt noch eine MPU auf dich zu

gamerpro1978  02.03.2017, 11:30
@ToMxLoNG

Nein MPU erst ab 1,6 Promille

Overmic 
Fragesteller
 02.03.2017, 12:03

Danke sehr !! 

Guter Tipp mit diesem Kurs. 

Wir hatten hier Karneval, das heißt wir haben ein paar Tage gefeiert. Normalerweise trinke ich nicht so viel und steige dann auch noch ins Auto ein! Habe auch keine Vorstrafen und bin zum ersten Mal betrunken Auto gefahren. 

MPU soll erst ab 1,6 sein und für gewöhnlich bei Wiederholungstätern.. Traf beides nicht zu !! 

Vielen Dank gamerpro1978!! Ich werde mal schreiben was es gegeben hat !!

gamerpro1978  29.03.2017, 10:44
@Overmic

und gibt es was neues?

" Ich bin 21 und betrunken Auto gefahren"

Das geht garnicht. Du hast ein Problem welches Du lösen musst. Ich hoffe das die Strafe so hoch sein wird, das Du lange dran kanbbern musst.

Sorry, aber anders lernst Du es nicht.

Overmic 
Fragesteller
 03.03.2017, 14:29

Natürlich geht das gar nicht. Gut das Sie dabei waren. Ich habe daran zu knabbern !! Ich bin ein sehr gewissenhafter Mensch ! Menschen machen Fehler um daraus zu lernen. 

Ich hoffe, dass Sie beim nächsten Mal nachdenken bevor Sie irgendeinen Kommentar von sich geben.  

Ich bedanke mich, für Ihre Hilfe meine Frage zu beantworten.

Hallo, deine Autofahrt ist ab 1,1 %o eine Straftat, die mit Geldstrafe in der Regel bestraft wird. meistens 6 Monate mind,
Das wird in Flensburg 10 Jahre stehen bleiben.

Bei Wiederholungstäter  kann auch eine MPU angeordnet werden,

beim 1, Mal 500€ Bußgeld und 2 Punkte. plus Geb. auf 500€ ca 30€.

Straftat nach 315 c. der StPO.

Mit  Gruß

Bley 1914